Nach dem Tode des Stahlecker übertrug FRIEDRICH
I. die Pfalzgrafschaft seinem Halbbruder Konrad,
dem Sohn aus der zweiten Ehe des Herzogs Friedrich von Schwaben mit
der
Gräfin Agnes von Saarbrücken. Wann die Belehnung erfolgte,
steht nicht fest. Im Oktober 1156 ist Konrad
bereits als Pfalzgraf Zeuge. Der Umstand, dass der STAUFER
einmal schon zu Lebzeiten Hermanns am 18. Dezember 1155 Pfalzgraf
genannt wird, darf wohl nicht überbewertet werden. A. Busson meinte
daraus schließen zu dürfen, Konrad
sei wohl damals schon zur Nachfolge des kinderlosen Stahleckers bestimmt
worden.
FRIEDRICH VON STAUFEN hatte
sich mit seinem Bruder Konrad
in die Erbschaft seines Vaters Friedrich II. von Schwaben
und
des Kaisers so geteilt, dass er selbst das Herzogtum Schwaben in der Hand
behielt, die von den SALIERN herrührenden
Besitzungen aber mit anderen Hausgütern seinem Stiefbruder übertrug.
Weit wichtiger als die Reichslehen war das salische
Allodialgut,
das an Konrad kam, soweit es nicht
schon von den SALIERN oder von
FRIEDRICH zum Reichsgut geschlagen
wurde. Auf der linken Rheinseite reichten die Besitzungen im Süden
bis in das Elsaß, wo einige Dörfer in dem Muntat von Weißenburg
später dem Pfalzgrafen gehörten. Dann war im Speyergau der Hauptsitz
anscheinend Neustadt mit Teilen der Haardt, dem Hof zu Lachen, den Burgen
Wolfsberg und Winzingen und vielleicht anderen Dörfern. Weiter nördlich
gehörten wohl mehrere Villen um Wachenheim zum Besitz Konrads
von Staufen. Im Wormsgau hatte Konrad
wahrscheinlich
Eigengüter in Oppau und Edigheim. Auch Friesenheim ist wohl altpfälzisch
wie Kallstadt, Pfeffingen und Ungstein. Mehrere Besitzungen trugen die
Grafen von Leiningen von Pfalz zu Lehen. Dazu kam Rockenhausen als Teil
der Grundherrschaft Alzey durch Konrad
später an die WITTELSBACHER. Nach
dem Alzeyer Weistum gehörten zu der pfälzischen Grundherrschaft
von Rockenhausen die Orte Hubholz, Rußweiler (Rußmühler
Hof), Werßweiler, (Würzweiler), Gerbach, disit der Bach, Gunderswiler
(Gundersweiler), Etwiler (verschrieben: statt Gerwiler = Gehrweiler) und
Filtzbach (Viltzberch = Felsberger Hof).
Auf der rechten Rheinseite besaß der STAUFER
vermutlich reiche Güter an der Bergstraße, so Sachsenheim (heute
Groß-, Hohen- und Lützelsachsen); Kocherbach und Bonsweiher
im Odenwald sind uns ebenfalls im 13. Jh. bezeugt und dürften auf
Konrad
zurückgehen, Umstadt und Lichtenberg scheinen ebenfalls
schon früh im Besitz der Pfalz gewesen zu sein. Die Streubesitzungen
des STAUFERS reichten wohl bis in den
Rheingau hinein. 1314 waren Seligenstadt bei Offenbach am Main und der
Bachgau pfälzischer Besitz. Die spätere Residenz Heidelberg,
wo Konrad seinen Sitz wohl nicht hatte,
trugen die Pfalzgrafen späterhin noch von Worms zu Lehen. Um diesen
Ort scheint aber eine größere Zahl von Dörfern Eigenbesitz
gewesen zu sein. Allem Anschein nach sind die Orte Plankstadt, Neuenheim,
Bergheim, Rohrbach, Leimen, Nußloch, Schwetzingen wenigstens zum
Teil, Edingen. Eppelheim und Bruchhausen villeicht ganz, durch Konrad
an die Pfalz gekommen, wie auch weiter östlich Neckargemünd,
Burg
Harfenberg bei Hirschhorn, Obrigheim bei Mosbach und Lauda bei Tauberbischofsheim.
Westlich gehörten wohl Mannheim, Rheinhausen, Sandhofen, Schaarhof,
Dornheim, Wallstadt, Käfertal, Feudenheim, Ilvesheim, vielleicht auch
Besitzungen in Gerolsheim zum Eigengut Konrads.
Südlich reichte dieses auf dem rechten Rheinufer bis in die Höhe
von Sinsheim und Wiesloch, vielleicht gehörten Burg Steinsberg
und
die Städte Hilsbach, Krailsheim und Hohenhart bereits dazu.
In Rheinhessen war der Hauptbesitz die Grundherrschaft
Alzey; hier hatte Konrads
Vater, Herzog Friedrich, seine Burg wahrscheinlich 1125 erbaut.
Wohl nahm auch Konrad hier seine Residenz;
dafür spricht vor allem, dass der Truchseß von Alzey Hoftruchseß
des Pfalzgrafen war. Zu dieser Grundherrschaft gehörten die Dörfer
Nordelsheim, Undenheim, Gundersheim, Enzheim und Mückenhausen, nach
dem Weistum des pfälzischen Hofes zu Alzey. Gau-Köngernheim,
Gau-Heppenheim, Esselborn sind wohl ebenfalls altpfälzisch, vielleicht
auch Schafhausen, Blödesheim und Monzerheim, Walheim, Freimersheim
und Lonsheim, wo die Pfalzgrafen Rechte hatten; dazu kamen etliche Zinsgüter
wie die neun Diensthöfe zu Albig. Weiter nordwestlich lag anscheinend
Wallertheim, eine der wichtigsten Besitzungen Konrads
von Staufen.
In der Gegend von Bingen sind Gau-Weinheim und Grolsheim
alter pfälzischer Besitz. Im Lehnsbrief für die Grafen von Jülich
vom 14. Februar 1223 wird auch die Vogtei Horrweiler aufgeführt. Vogteirechte
hatte der Pfalzgraf vielleicht auch in Oppenheim und entwickelte hieraus
seine Herrschaft. In Soonwald scheint Stromberg, wozu damals wohl schon
die Dörfer Eckenroth, Genheim, Roth und Dorsheim gehörten, durch
Konrad auf die Pfalz gekommen zu sein. Windesheim trug schon im Jahre 1200
Wolfram von den Pfalzgrafen zu Lehen. Auch im Mayernfeld gab es noch salische
Allodialgüter, die Konrad erhielt und die mit Grafenrechten später
weiter verliehen wurden. So die Dörfer Obermending, Volkesfeld, Rembach
und Trimbs, Güter zu Müden, Brohl, Hatzenport, Morshausen und
Löf. Auf dem rechten Rheinufer kamen noch Besitzungen in Nieder-Lahnstein
hinzu.
Lagen so die aus dem salische
Erbe auf Konrad gekommenen Güter
teils mitten unter den Besitzungen, die er durch die Belehnung mit der
Pfalz erhielt, teils im südlichen Rheinfranken, so mußte durch
die Vereinigung des salischen Gutes
mit der Pfalz direkt eine staufische Macht
am Rheine entstehen. Die Rechte und Besitzungen der Pfalz reichten unter
Konrad
vom nördlichen Elsaß über den Speyer- und Wormsgau,
wo
Konrad Vogt des Stiftes Worms war,
über die Güter an der Nahe, wo sowohl Mainzer Lehen wie Allodien
seines Vorgängers lagen, den Rhein abwärts bis Bacharach, wo
der Pfalzgraf die Vogtei über diesen Ort und die
Burg Stahleck
als Lehen von Köln hatte, dazu Güter im Trechirgau. Dann folgten
rechtsrheinisch die Grafenrechte aus dem Besitz Heinrichs von Laachs, die
an die Sayner weitergeliehen waren und einzelne Güter verstreut am
Rhein bis zum Burgberge von Rheineck auf dem linken Ufer, der so ziemlich
der nördlichste Punkt des Besitzes des Pfalzgrafen gewesen sein dürfte.
Von der Nahe bestand aber eine Brücke von Besitzungen über den
Soonwald, Teile des späteren Amtes Simmern, Gonderhausen und andere
Güter im Trechirgau zur Mosel. Hier nun war durch die Mayenfeld-Grafschaft
und die salischen Güter in diesem
Bezirk der pfälzische Besitz sehr vermehrt worden, so dass an der
Mosel nach wie vor ein Zentrum für die Pfalz lag.
Konrad
war bereit, seine ganze Kraft in den Dienst der staufischen
Sache zu stellen. Mit Unterstützung seines kaiserlichen Bruders wäre
es für ihn leicht gewesen, ein Großterritorium am Rhein gegen
die geistlichen Fürsten auszubauen. Jedoch fehlte es gerade an dieser
Hilfe, nicht nur zum Nachteile Konrads
und der Pfalzgrafschaft, sondern auch zum Nachteile der Einheit
der Grenzlande am Rhein.
Bis in das Jahr 1162 finden wir Konrad
als dauernden Begleiter seines Bruders. Er war nicht nur 1154
mit auf dem Italienzug
FRIEDRICHS,
wo er die Vorhut des Heeres führte, sondern ebenso 1158 und 1159 erwies
sich Konrad in den Kämpfen als
zuverlässiger Vorstreiter. Erst am 26. Juli 1160 ist der Pfalzgraf
wieder in Deutschland auf dem Fürstentag zu Erfurt, aber auch das
wohl im Auftrage FRIEDRICHS, um dem
Kaiser neue Unterstützung zuzuführen. 1161 ist er bereits wieder
in Italien anzutreffen.
Erst ab Mai 1162 konnte sich der Pfalzgraf ganz seinen
rheinischen Aufgaben zuwenden. Sein Programm war:
1. Wiederbeanspruchung aller Güter
und Rechte, die sich schon einmal in der Hand von Pfalzgrafen befanden
und
2. Einfluß über die geistlichen Fürstentümer
am Rhein. Also Ausbau der pfälzischen Machtstellung mit allen Mitteln.
Der erste Schritt war schon im Oktober 1160 getan, als
Konrad
nach dem Tode Arnolds von Mainz einen eigenen Kandidaten aufstellte;
es war Christian, der Propst von Merseburg. Zunächst blieb diesem
freilich die kaiserliche Bestätigung versagt, das erste Anzeichen,
dass BARBAROSSA mit dieser Politik
seines Bruders nicht einverstanden war. Später aber sollte die Handlung
des Pfalzgrafen dadurch gerechtfertigt werden, dass Christian eine der
zuverlässigsten Stützen des kaiserlichen Bruders wurde. Dieses
Vorgehen Konrads war staufisch
gedacht.
Konnte der Pfalzgraf hier also seine Ziele schließlich
erreichen, so gelang ihm das nicht mit seinen Ansprüchen, die er gegen
Trier durchsetzen mußte. Streitobjekte waren das Investiturrecht
über die beiden Kirchen von Kaimt und Lahnstein, sowie die Feste
Südlingen im Kreise Saarburg mit den dazugehörigen Allodien.
Die Anwartschaft
Konrads auf Kaimt
leitete sich her von dem Investiturrecht, das Pfalzgraf Wilhelm hier von
Trier zu Lehen hatte. Nach dessen Tod übertrug aber Erzbischof Adalbero
1142 dieses Recht auf den Abt von Springiersbach, und Innozenz II. bestätigte
am 22. Februar 1143 der Abtei unter anderen Kirchen auch die von Kaimt.
Aber es scheint Hermann als Amtsnachfolger Wilhelms und Inhaber der Trierer
Vogtei auch das Investiturrecht über die Kirche in der Hand behalten
hat, denn in der Bestätigung der Rechte und Besitzungen der Abtei
Springiersbach durch KONRAD III. vom
1. August 1144 werden die Investiturrechte über Kiamt nicht erwähnt.
Was der Kaiser nicht bestätigt, kann man ja immerhin beim Papst versuchen,
und hier hatte die Abtei mehr Glück. Am 31. Dezember 1145 wird in
einer Urkunde über die Bestätigung aller Statuten, Rechte und
Güter des Klosters auch die Investitur über Kaimt aufgezählt.
Ja, Eugen III. sagt auf die ausdrückliche Bitte des Erzbischofs Hillin
von Trier diesem zu, dass der Springiersbacher Abt nur von dem Erzbischof
die Kirche von Kaimt empfangen soll. Lag so das Recht auf Seiten des Trierers,
so war doch Konrads
Anspruch nicht unbegründet, er stützte sich darauf,
dass mehrere Pfalzgrafen vor ihm die Investitur über Kaimt inne gahebt
hatten und er ihr Rechtsnachfolger war, auf den nicht nur Reichslehen und
Allodialbesitzungen sondern such die Vogtei über Trier und die Lehen
der Erzbischöfe übertragen worden sind. Die Verhältnisse
in Lahnstein mögen ganz ähnlich gelegen haben. Südlingen
war wohl ebenfalls Besitz der Trierer Kirche. Der Wortlaut der Urkunde
läßt darauf schließen, dass Konrad
die Burg vom Erzbischof zu Lehen trug und sie an Simon von
Saarbrücken weitergegeben hatte.
Nur das Schwert konnte die Besitzverhältnisse regeln.
Um bei der bevorstehenden Auseinandersetzung einen Druck auf Trier auszuüben,
hatte der Pfalzgraf Beziehungen zu der coniuratio der Trierer Bürger
angeknüpft, die gegen den Erzbischof gerichtet war. Aber Konrad
bemühte
sich umsonst. Das Eingreifen des Kaisers entschied den Streit zugunsten
des Trierers. Die Eidgemeinschaft der Bürger zu Trier wurde unterdrückt,
der Pfalzgraf verzichtete auf auf das Investiturrecht über Kaimt und
Lahnstein sowie auf die Feste Südlingen und das dazu gehörige
Allod. Graf Simon von Saarbrücken mußte die Feste ausliefern.
Wenn der Erzbischof dafür dem Pfalzgrafen die
Burg Ehrenburg bei
Brodenbach an der Mosel zu Lehen geben sollte, so bedeutet das keine Entschädigung,
da dem Trierer außer seiner Besatzung noch ein Haus mit Kapelle auf
der Burg zugesagt wurde. Auch hat Erzbischof Hillin sich die Möglichkeit
einer anderweitigen Entschädigung durch Mansen zwischen Saar und Rhein
oder zu Kaimt und Montabaur (Hunbach) klug vorbehalten.
Konrad mußte weiterhin durch ein Schreiben an die Bürger
von Trier diese auffordern, von ihrer coniuratio abzustehen und
wurde genötigt, seine Zustimmung zur Verbindung der Bürgerschaft
aufzuheben. Dieser Rückzug kam fast einer Demütigung gleich.
Im Moselraum aber war durch diesen Entscheid des Kaisers das Übergewicht
eindeutig zugunsten des Erzstifzes entschieden, das so weiter vordringen
konnte in der Richtung moselabwärts gegen die Zentralbesitzungen der
Pfalzgrafen. Das war der zweite schwerwiegende Mißerfolg des Pfalzgrafen
im Mosleraum.
Konrad
war jedoch nicht gewillt, wegen eines Fehlschlages seine ganze
Politik aufzugeben. Die Pfalz saß vorerst immer noch fest im Moselraum,
auch nach 1161. Der Pfalzgraf hatte sich aber noch andere Ziele gesteckt.
Auch die niederrheinischen Besitzungen und Rechte galt es auszubauen. Nach
einer Nachricht vom Kloster Egmond wollte Konrad
allen Städten am Rhein bis hinab ans Meer gebieten. Es
ist also nicht auszuschließen, dass der STAUFER
gewillt war, aus pfalzgräflichen Rechten neue Möglichkeiten
für die Bildung seiner Territorialmacht hier zu schaffen. Die Aachener
Jahrbücher wollen von einer Bedrohung der Lothringer durch
Konrad
wissen. Tatsächlich
scheint in dem folgenden Kampf auch ganz Nieder-Lothringen gegen die Aufrichtung
einer staufischen Territorialmacht
am Mittelrhein Stellung genommen zu haben.
Zunächst stritt Konrad
um die Burg Rheineck, die am Vinxtbache jenseits der südlichen
Grenze des Kölner Territoriums lag. War sie so ein Vorposten nach
dem Süden für Köln, so bedeutete sie andererseits einen
Stützpunkt für Konrad gegen
das Erzstift, wenn er seine alten Rechte im Norden wiedergewinnen wollte.
Es war daher für beide Territorien eine Notwendigkeit, diesen Berg
zu behaupten. Allem Anschein nach kämpfte der Pfalzgraf auch hier
um ein Gut, das sein Vorgänger Hermann von Stahleck inne gehabt hatte
und in dessen Besitz das Erzstift erst später gelangt zu sein scheint.
Als Rainald von Dassel Kunde erhielt von Konrads
Plänen,
beauftragte er von Italien aus den Domdechanten Philipp von Heinsberg mit
der Befestigung des Rheinecker Burgberges, von dem der Erzbischof vielleicht
erst jetzt Besitz ergriff. Philipp behauptete die neu errichtete Burg gegen
Konrad.
Der Pfalzgraf im Vertrauen auf seine Verbündeten, den Landgrafen Ludwig
von Thüringen und
Friedrich von
Rothenburg, forderte den Kölner zum Kampf auf und bestimmte
den 18. Mai 1164 als Tag der Schlacht, die bei Andernach stattfinden sollte.
Eine persönlich Beleidigung des Pfalzgrafen durch den Erzbischof sprach
bei diesem Kampf wohl erst in zweiter Linie mit. Konrad
und
Landgraf Ludwig zürnten dem Kanzler, weil er vor Mailand ihr den Mailändern
gegebenes Wort verletzt hatte. Damals hatte der Kaiser für seinen
Kanzler Partei genommen und die beiden weltlichen Herren von seinem Hoflager
entfernt. Hatte der Pfalzgraf dem Erzbischof das sicher nicht vergessen,
so stand die territoriale Frage doch wohl im Vordergrund für ihn.
Nach dem Kölner Bericht sollen sich 125.000 Fußsoldaten und
Berittene in Andernach zur Schlacht gestellt haben. Ficker hat deshalb
vermutet, dass ganz Lothringen sich hier zur gemeinsamen Abwehr zusammengefunden
habe. Wir hören sogar von einer Flotte, die auf dem Rhein zusammengezogen
wurde. Rainald hat später noch geklagt, dass die Finanzen des Erzstifts
durch die Verteidigung der Burg Rheineck
erschöpft seien. Anscheinend
fühlte sich wirklich durch Konrads
große Ziele ganz Nieder-Lothringen bedroht. Diese Rüstung
hatte Konrad
bei
der Abwesenheit Rainalds in Italien sicher nicht erwartet. Gegen ein solches
Machtaufgebot wagten
Konrad
und
seine Verbündeten den Angriff nicht. Die Kölner warteten vergeblich
zwölf Tage lang auf dem Kampfplatz und kehrten dann um. Wieder ist
also die militärische Überlegenheit des geistlichen Territoriums
entscheidend für den Ausgang der Auseinandersetzungen am Mittelrhein.
Nach FRIEDRICHS Rückkehr
aus Italien wurde der Streit in Bamberg vor dem Kaiser verhandelt. Die
Berichte darüber widersprechen sich. Nach den Annalen von Köln
soll der Kaiser zuerst für seinen Bruder Partei ergriffen haben, während
die Egmonder Jahrbücher wissen, dass Konrad
bis zu Beleidigungen gegen FRIEDRICH
und seine Gattin sich habe hinreißen lassen, worauf der Kaiser ihn
dann so tief erniedrigt habe, dass er an Macht kaum einem königlichen
Ministerialen gleichgekommen sein. Nach der Haltung des Kaisers im Streit
zwischen Konrad
und dem Erzbischof vor Mailand scheint die Aussage der Annalen
von Egmond durchaus glaubhaft, besonders wenn bald darauf von einer Verfeindung
zwischen den beiden Brüdern berichtet wird.
Seine Ansprüche auf den Niederrhein mußte
Konrad
aufgeben. Rheineck blieb bei Köln. Dem pfalzgräflichen
Territorium wurde durch den Entscheid des Kaisers auch der Weg nach Norden
verrammelt. Nicht nur das. Gleichzeitig unterstützte der Kaiser die
südliche Ausdehnungsrichtung des Kölner Territoriums durch die
Schenkung des Reichsgutes Andernach an seinen Kanzler zum Dank für
dessen Sieg bei Tusculum.
Aber FRIEDRICH BARBAROSSA
trieb keine Verwandtenpolitik. Seine Macht ruhte noch fest auf dem Episkopat,
er hatte Reichsgut und Hausgut als Stützen. Diese Güter ließ
er von keinen Großen verwalten, auch nicht von seinem Bruder Konrad.
Die
Ministerialen schienen dem Kaiser zuverlässigere Stützen als
der brüderliche Dynast. Die Burggrafen von Kaiserswerth und Schönburg,
die Vögte und Schultheißen zu Aachen gehörten zu den wichtigsten
Beamten. Ja, BARBAROSSA machte einen
Teil des salischen
Besitzes zu Reichsgut.
Er suchte also die königlichen Besitzungen zu mehren, wollte auch
die Regalien, soweit sie nicht grundsätzlich ausgegeben waren, für
das Reich erhalten. Er wollte den Rhein als Gebiet dem Reiche wahren, in
dem das Schwergewicht lag. Der Rhein war damals eine der wichtigsten Adern
des Verkehrs, hier bildeten sich die ersten Städte und der städtische
Handel. Dieses Gebiet suchte FRIEDRICH
zu befestigen durch Ausbau der Pfalzen in Ingelheim, Kaiserswerth, Nymwegen
und Sinzig. Aachen wurde durch die Feste auf dem Bernstein gesichert. Am
Oberrhein dehnte FRIEDRICH das von
seinem Vater begonnene Burgensystem weiter aus bis zum Westrich, er baute
das Schloß zu Lautern.
Auf diesem Wege suchte BARBAROSSA
den Rhein zur Ader des Reiches zu machen, nicht auf dem Wege der Hausmacht,
wie Konrad dies wollte. Der Rhein sollte
"eine freie königliche Straße" bleiben, wie FRIEDRICH
ihn in der Urkunde vom 25. November 1165 nennt. Deshalb verhinderte er
hier die Entstehung einer Territorialmacht, auch eines Sekundoherzogtums.
Für die Pfalzgrafschaft aber blieb jetzt als einzige
Möglichkeit, die durch Konrad
ererbten Besitzungen am unteren Neckar und im Nahegau auszubauen.
Hier erst gewannen die Palzgrafen die Bewegungsfreiheit, die sie an Mosel
und Rhein nicht mehr haben konnten, nachdem die Reichsgewalt das territoriale
Übergewicht der Geistlichkeit zugesprochen hatte. Konrad
hat die mittel- und niederrheinischen Besitzungen noch fest
in der Hand behalten, 1189 erlangte er vom Erzbischof von Köln die
Umwandlung seiner kölnischen Lehen in Kunkellehen für seine Frau
und seine Tochter, da er keinen Sohn hatte. Sein Interesse für Springiersbach
zeigt, dass er sich im Moselraum zu behaupten gewillt war. Aber die Fürsorge
für das Kloster Schönau (bei Heidelberg), das Konrads
Hauskloster wurde, wo er später seine Grabstätte fand, zeigt
doch, dass der Schwerpunkt der Pfalz schon ganz in diese Gegend gerückt
wurde. Auch nutzte der Pfalzgraf seine Vogteirechte über Lorsch rücksichtslos
aus. Hier am unteren Neckar und in dem linksrheinischen Gebiet lag die
Zukunft des Territoriums.
Gleichzeitig dürfte auch die Bedeutung des Pfalzgrafen,
wie sie in der Goldenen Bulle festgelegt wurde, durch
Konrad
in weitgehendem Maße mitbedingt sein. Die bisherigen
Ausführungen haben gezeigt, dass durch den engen Anschluß des
Pfalzgrafen an dem König der wiederum eine Folge der territorialen
Bedeutung ist, alte Funktionen wieder erwachen. Mit Konrad
ist in dieser Beziehung der Höhepunkt erreicht. Nicht nur ist er Zeuge
in fast allen königlichen Schutzbriefen für Klöster in seinem
Gebiet am Rhein und im ehemaligen Herzogtum Franken, tritt öfter als
Zeuge in Königsurkunden für Mainz und Köln sowie auch in
denen der Erzbischöfe auf und bestätigt häufig Güterschenkungen
in seinem Gebiet, sondern er erweitert seine rechtliche Zuständigkeit.
Er bezeugt königliche Urkunden für Klöster im Elsaß,
in Lothringen und am Niederrhein und 1182 auch eine für Kamrich. Als
Zeuge tritt der Pfalzgraf weiterhin in einer Urkunde HEINRICHS
VI., in der dieser dem Kölner Erzbischof zusagt, dass er
innerhalb der Erzdiözese nur zu Duisburg und Dortmund Münzstätten
haben werde und nähere Bestimmungen über die Münzrechte
des Erzbischofs trifft.
Der enge Anschluß des Pfalzgrafen an den König
blieb auch in der weiteren Geschichte der Pfalz bestehen. Die Verfeindung
zwischen
BARBAROSSA und seinem Bruder
war wohl nicht von geschichtlicher Bedeutung gewesen, da die Aussöhnung
zwischen den beiden STAUFEN schließlich
doch wieder zustandegekommen war und Konrad bereits
im Jahre 1167 seinen Bruder in Italien aufsuchte, 1168 uns in Begleitung
FRIEDRICHS
begegnet und noch 1174 und 1175 beim Kaiser in Italien weilte. Dann, sich
auf seine rheinischen Besitzungen zurückziehend, trat
Konrad
auch hier für den Kaiser und seine Rechte ein,
so bei den Trierer Wahlwirren von 1183. Auf dem Pfingstfest von 1184 erschien
Konrad mit
einem großen Gefolge von 1.000 Rittern. Auch die Verlobung der Pfalzgrafen-Tochter
Agnes die damals drei Jahre alt war, mit dem WELFEN
Heinrich, dem ältesten Sohn des Löwen, war ganz im Sinne der
Politik BARBAROSSAS, geht sie doch
auf die Zeit des guten Einvernehmens zwischen STAUFERN
und WELFEN zurück.
Erst nach der Verfeindung der beiden Fürstengeschlechter
hatte
HEINRICH VI. andere Pläne,
es schwebte ihm als Gemahl der mittlerweile groß gewordenen
Agnes Philipp,
der
König von Frankreich, vor, der dem Kaiser damals Freundschaft
und Bundesgenossenschaft anbot durch seine Werbung um die Tochter des Pfalzgrafen.
Das waren verlockende Aussichten im Kampf gegen die WELFEN
und England. Aber die mütterliche Besorgtheit der Pfalzgräfin
Irmgard entdeckte, dass die Neigung der Tochter allein dem jungen WELFEN
galt, und so bestellte sie diesen nach Stahleck, während Konrad
auf
dem Wege zum kaiserlichen Hof war, und in aller Stille und Heimlichkeit
wurde die Ehe mit dem verkleidet erschienenen Heinrich geschlossen (Januar
oder Februar 1194).
Den Zorn des Kaisers und den Schrecken des Pfalzgrafen,
als sie diese Nachricht vernahmen, kann man sich leicht vorstellen. Denn
das bedeutete nicht nur einen Strich durch HEINRICHS
Außenpolitik,
sondern weit schlimmer war noch, dass gerade der Gegner der STAUFEN
im Innern sich hier am Rheine festsetzte inmitten des staufischen
Machtbereichs.