Gerstner Ruth: Seite 84-111
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"Die Geschichte der lothringischen und rheinischen Pfalzgraf von ihren Anfängen bis zur Ausbildung des Kurterritoriums Pfalz"

Nach dem Tode des Stahlecker übertrug FRIEDRICH I. die Pfalzgrafschaft seinem Halbbruder Konrad, dem Sohn aus der zweiten Ehe des Herzogs Friedrich von Schwaben mit der Gräfin Agnes von Saarbrücken. Wann die Belehnung erfolgte, steht nicht fest. Im Oktober 1156 ist Konrad bereits als Pfalzgraf  Zeuge. Der Umstand, dass der STAUFER einmal schon zu Lebzeiten Hermanns am 18. Dezember 1155 Pfalzgraf genannt wird, darf wohl nicht überbewertet werden. A. Busson meinte daraus schließen zu dürfen, Konrad sei wohl damals schon zur Nachfolge des kinderlosen Stahleckers bestimmt worden.
FRIEDRICH VON STAUFEN hatte sich mit seinem Bruder Konrad in die Erbschaft seines Vaters Friedrich II. von Schwaben und des Kaisers so geteilt, dass er selbst das Herzogtum Schwaben in der Hand behielt, die von den SALIERN herrührenden Besitzungen aber mit anderen Hausgütern seinem Stiefbruder übertrug. Weit wichtiger als die Reichslehen war das salische Allodialgut, das an Konrad kam, soweit es nicht schon von den  SALIERN oder von FRIEDRICH zum Reichsgut geschlagen wurde. Auf der linken Rheinseite reichten die Besitzungen im Süden bis in das Elsaß, wo einige Dörfer in dem Muntat von Weißenburg später dem Pfalzgrafen gehörten. Dann war im Speyergau der Hauptsitz anscheinend Neustadt mit Teilen der Haardt, dem Hof zu Lachen, den Burgen Wolfsberg und Winzingen und vielleicht anderen Dörfern. Weiter nördlich gehörten wohl mehrere Villen um Wachenheim zum Besitz Konrads von Staufen. Im Wormsgau hatte Konrad wahrscheinlich Eigengüter in Oppau und Edigheim. Auch Friesenheim ist wohl altpfälzisch wie Kallstadt, Pfeffingen und Ungstein. Mehrere Besitzungen trugen die Grafen von Leiningen von Pfalz zu Lehen. Dazu kam Rockenhausen als Teil der Grundherrschaft Alzey durch Konrad später an die WITTELSBACHER. Nach dem Alzeyer Weistum gehörten zu der pfälzischen Grundherrschaft von Rockenhausen die Orte Hubholz, Rußweiler (Rußmühler Hof), Werßweiler, (Würzweiler), Gerbach, disit der Bach, Gunderswiler (Gundersweiler), Etwiler (verschrieben: statt Gerwiler = Gehrweiler) und Filtzbach (Viltzberch = Felsberger Hof).
Auf der rechten Rheinseite besaß der STAUFER vermutlich reiche Güter an der Bergstraße, so Sachsenheim (heute Groß-, Hohen- und Lützelsachsen); Kocherbach und Bonsweiher im Odenwald sind uns ebenfalls im 13. Jh. bezeugt und dürften auf Konrad zurückgehen, Umstadt und Lichtenberg scheinen ebenfalls schon früh im Besitz der Pfalz gewesen zu sein. Die Streubesitzungen des STAUFERS reichten wohl bis in den Rheingau hinein. 1314 waren Seligenstadt bei Offenbach am Main und der Bachgau pfälzischer Besitz. Die spätere Residenz Heidelberg, wo Konrad seinen Sitz wohl nicht hatte, trugen die Pfalzgrafen späterhin noch von Worms zu Lehen. Um diesen Ort scheint aber eine größere Zahl von Dörfern Eigenbesitz gewesen zu sein. Allem Anschein nach sind die Orte Plankstadt, Neuenheim, Bergheim, Rohrbach, Leimen, Nußloch, Schwetzingen wenigstens zum Teil, Edingen. Eppelheim und Bruchhausen villeicht ganz, durch Konrad an die Pfalz gekommen, wie auch weiter östlich Neckargemünd, Burg Harfenberg bei Hirschhorn, Obrigheim bei Mosbach und Lauda bei Tauberbischofsheim. Westlich gehörten wohl Mannheim, Rheinhausen, Sandhofen, Schaarhof, Dornheim, Wallstadt, Käfertal, Feudenheim, Ilvesheim, vielleicht auch Besitzungen in Gerolsheim zum Eigengut Konrads. Südlich reichte dieses auf dem rechten Rheinufer bis in die Höhe von Sinsheim und Wiesloch, vielleicht gehörten Burg Steinsberg und die Städte Hilsbach, Krailsheim und Hohenhart bereits dazu.
In Rheinhessen war der Hauptbesitz die Grundherrschaft Alzey; hier hatte Konrads Vater, Herzog Friedrich, seine Burg wahrscheinlich 1125 erbaut. Wohl nahm auch Konrad hier seine Residenz; dafür spricht vor allem, dass der Truchseß von Alzey Hoftruchseß des Pfalzgrafen war. Zu dieser Grundherrschaft gehörten die Dörfer Nordelsheim, Undenheim, Gundersheim, Enzheim und Mückenhausen, nach dem Weistum des pfälzischen Hofes zu Alzey. Gau-Köngernheim, Gau-Heppenheim, Esselborn sind wohl ebenfalls altpfälzisch, vielleicht auch Schafhausen, Blödesheim und Monzerheim, Walheim, Freimersheim und Lonsheim, wo die Pfalzgrafen Rechte hatten; dazu kamen etliche Zinsgüter wie die neun Diensthöfe zu Albig. Weiter nordwestlich lag anscheinend Wallertheim, eine der wichtigsten Besitzungen Konrads von Staufen.
In der Gegend von Bingen sind Gau-Weinheim und Grolsheim alter pfälzischer Besitz. Im Lehnsbrief für die Grafen von Jülich vom 14. Februar 1223 wird auch die Vogtei Horrweiler aufgeführt. Vogteirechte hatte der Pfalzgraf vielleicht auch in Oppenheim und entwickelte hieraus seine Herrschaft. In Soonwald scheint Stromberg, wozu damals wohl schon die Dörfer Eckenroth, Genheim, Roth und Dorsheim gehörten, durch Konrad auf die Pfalz gekommen zu sein. Windesheim trug schon im Jahre 1200 Wolfram von den Pfalzgrafen zu Lehen. Auch im Mayernfeld gab es noch salische Allodialgüter, die Konrad erhielt und die mit Grafenrechten später weiter verliehen wurden. So die Dörfer Obermending, Volkesfeld, Rembach und Trimbs, Güter zu Müden, Brohl, Hatzenport, Morshausen und Löf. Auf dem rechten Rheinufer kamen noch Besitzungen in Nieder-Lahnstein hinzu.
Lagen so die aus dem salische Erbe auf Konrad gekommenen Güter teils mitten unter den Besitzungen, die er durch die Belehnung mit der Pfalz erhielt, teils im südlichen Rheinfranken, so mußte durch die Vereinigung des salischen Gutes mit der Pfalz direkt eine staufische Macht am Rheine entstehen. Die Rechte und Besitzungen der Pfalz reichten unter Konrad vom nördlichen Elsaß über den Speyer- und Wormsgau, wo Konrad Vogt des Stiftes Worms war, über die Güter an der Nahe, wo sowohl Mainzer Lehen wie Allodien seines Vorgängers lagen, den Rhein abwärts bis Bacharach, wo der Pfalzgraf die Vogtei über diesen Ort und die Burg Stahleck als Lehen von Köln hatte, dazu Güter im Trechirgau. Dann folgten rechtsrheinisch die Grafenrechte aus dem Besitz Heinrichs von Laachs, die an die Sayner weitergeliehen waren und einzelne Güter verstreut am Rhein bis zum Burgberge von Rheineck auf dem linken Ufer, der so ziemlich der nördlichste Punkt des Besitzes des Pfalzgrafen gewesen sein dürfte. Von der Nahe bestand aber eine Brücke von Besitzungen über den Soonwald, Teile des späteren Amtes Simmern, Gonderhausen und andere Güter im Trechirgau zur Mosel. Hier nun war durch die Mayenfeld-Grafschaft und die salischen Güter in diesem Bezirk der pfälzische Besitz sehr vermehrt worden, so dass an der Mosel nach wie vor ein Zentrum für die Pfalz lag.
Konrad war bereit, seine ganze Kraft in den Dienst der staufischen Sache zu stellen. Mit Unterstützung seines kaiserlichen Bruders wäre es für ihn leicht gewesen, ein Großterritorium am Rhein gegen die geistlichen Fürsten auszubauen. Jedoch fehlte es gerade an dieser Hilfe, nicht nur zum Nachteile Konrads und der Pfalzgrafschaft, sondern auch zum Nachteile der Einheit der Grenzlande am Rhein.
Bis in das Jahr 1162 finden wir Konrad als dauernden Begleiter seines Bruders. Er war nicht nur 1154 mit auf dem Italienzug FRIEDRICHS, wo er die Vorhut des Heeres führte, sondern ebenso 1158 und 1159 erwies sich Konrad in den Kämpfen als zuverlässiger Vorstreiter. Erst am 26. Juli 1160 ist der Pfalzgraf wieder in Deutschland auf dem Fürstentag zu Erfurt, aber auch das wohl im Auftrage FRIEDRICHS, um dem Kaiser neue Unterstützung zuzuführen. 1161 ist er bereits wieder in Italien anzutreffen.
Erst ab Mai 1162 konnte sich der Pfalzgraf ganz seinen rheinischen Aufgaben zuwenden. Sein Programm war:
1.  Wiederbeanspruchung aller Güter und Rechte, die sich schon einmal in der Hand von Pfalzgrafen befanden und
2.  Einfluß über die geistlichen Fürstentümer am Rhein. Also Ausbau der pfälzischen Machtstellung mit allen Mitteln.
Der erste Schritt war schon im Oktober 1160 getan, als Konrad nach dem Tode Arnolds von Mainz einen eigenen Kandidaten aufstellte; es war Christian, der Propst von Merseburg. Zunächst blieb diesem freilich die kaiserliche Bestätigung versagt, das erste Anzeichen, dass BARBAROSSA mit dieser Politik seines Bruders nicht einverstanden war. Später aber sollte die Handlung des Pfalzgrafen dadurch gerechtfertigt werden, dass Christian eine der zuverlässigsten Stützen des kaiserlichen Bruders wurde. Dieses Vorgehen Konrads war staufisch gedacht.
Konnte der Pfalzgraf hier also seine Ziele schließlich erreichen, so gelang ihm das nicht mit seinen Ansprüchen, die er gegen Trier durchsetzen mußte. Streitobjekte waren das Investiturrecht über die beiden Kirchen von Kaimt und Lahnstein, sowie die Feste Südlingen im Kreise Saarburg mit den dazugehörigen Allodien. Die Anwartschaft Konrads auf Kaimt leitete sich her von dem Investiturrecht, das Pfalzgraf Wilhelm hier von Trier zu Lehen hatte. Nach dessen Tod übertrug aber Erzbischof Adalbero 1142 dieses Recht auf den Abt von Springiersbach, und Innozenz II. bestätigte am 22. Februar 1143 der Abtei unter anderen Kirchen auch die von Kaimt. Aber es scheint Hermann als Amtsnachfolger Wilhelms und Inhaber der Trierer Vogtei auch das Investiturrecht über die Kirche in der Hand behalten hat, denn in der Bestätigung der Rechte und Besitzungen der Abtei Springiersbach durch KONRAD III. vom 1. August 1144 werden die Investiturrechte über Kiamt nicht erwähnt. Was der Kaiser nicht bestätigt, kann man ja immerhin beim Papst versuchen, und hier hatte die Abtei mehr Glück. Am 31. Dezember 1145 wird in einer Urkunde über die Bestätigung aller Statuten, Rechte und Güter des Klosters auch die Investitur über Kaimt aufgezählt. Ja, Eugen III. sagt auf die ausdrückliche Bitte des Erzbischofs Hillin von Trier diesem zu, dass der Springiersbacher Abt nur von dem Erzbischof die Kirche von Kaimt empfangen soll. Lag so das Recht auf Seiten des Trierers, so war doch Konrads Anspruch nicht unbegründet, er stützte sich darauf, dass mehrere Pfalzgrafen vor ihm die Investitur über Kaimt inne gahebt hatten und er ihr Rechtsnachfolger war, auf den nicht nur Reichslehen und Allodialbesitzungen sondern such die Vogtei über Trier und die Lehen der Erzbischöfe übertragen worden sind. Die Verhältnisse in Lahnstein mögen ganz ähnlich gelegen haben. Südlingen war wohl ebenfalls Besitz der Trierer Kirche. Der Wortlaut der Urkunde läßt darauf schließen, dass Konrad die Burg vom Erzbischof zu Lehen trug und sie an Simon von Saarbrücken weitergegeben hatte.
Nur das Schwert konnte die Besitzverhältnisse regeln. Um bei der bevorstehenden Auseinandersetzung einen Druck auf Trier auszuüben, hatte der Pfalzgraf Beziehungen zu der coniuratio der Trierer Bürger angeknüpft, die gegen den Erzbischof gerichtet war. Aber Konrad bemühte sich umsonst. Das Eingreifen des Kaisers entschied den Streit zugunsten des Trierers. Die Eidgemeinschaft der Bürger zu Trier wurde unterdrückt, der Pfalzgraf verzichtete auf auf das Investiturrecht über Kaimt und Lahnstein sowie auf die Feste Südlingen und das dazu gehörige Allod. Graf Simon von Saarbrücken mußte die Feste ausliefern. Wenn der Erzbischof dafür dem Pfalzgrafen die Burg Ehrenburg bei Brodenbach an der Mosel zu Lehen geben sollte, so bedeutet das keine Entschädigung, da dem Trierer außer seiner Besatzung noch ein Haus mit Kapelle auf der Burg zugesagt wurde. Auch hat Erzbischof Hillin sich die Möglichkeit einer anderweitigen Entschädigung durch Mansen zwischen Saar und Rhein oder zu Kaimt und Montabaur (Hunbach) klug vorbehalten. Konrad mußte weiterhin durch ein Schreiben an die Bürger von Trier diese auffordern, von ihrer coniuratio abzustehen und wurde genötigt, seine Zustimmung zur Verbindung der Bürgerschaft aufzuheben. Dieser Rückzug kam fast einer Demütigung gleich. Im Moselraum aber war durch diesen Entscheid des Kaisers das Übergewicht eindeutig zugunsten des Erzstifzes entschieden, das so weiter vordringen konnte in der Richtung moselabwärts gegen die Zentralbesitzungen der Pfalzgrafen. Das war der zweite schwerwiegende Mißerfolg des Pfalzgrafen im Mosleraum.
Konrad war jedoch nicht gewillt, wegen eines Fehlschlages seine ganze Politik aufzugeben. Die Pfalz saß vorerst immer noch fest im Moselraum, auch nach 1161. Der Pfalzgraf hatte sich aber noch andere Ziele gesteckt. Auch die niederrheinischen Besitzungen und Rechte galt es auszubauen. Nach einer Nachricht vom Kloster Egmond wollte Konrad allen Städten am Rhein bis hinab ans Meer gebieten. Es ist also nicht auszuschließen, dass der STAUFER gewillt war, aus pfalzgräflichen Rechten neue Möglichkeiten für die Bildung seiner Territorialmacht hier zu schaffen. Die Aachener Jahrbücher wollen von einer Bedrohung der Lothringer durch Konrad wissen. Tatsächlich scheint in dem folgenden Kampf auch ganz Nieder-Lothringen gegen die Aufrichtung einer staufischen Territorialmacht am Mittelrhein Stellung genommen zu haben.
Zunächst stritt Konrad um die Burg Rheineck, die am Vinxtbache jenseits der südlichen Grenze des Kölner Territoriums lag. War sie so ein Vorposten nach dem Süden für Köln, so bedeutete sie andererseits einen Stützpunkt für Konrad gegen das Erzstift, wenn er seine alten Rechte im Norden wiedergewinnen wollte. Es war daher für beide Territorien eine Notwendigkeit, diesen Berg zu behaupten. Allem Anschein nach kämpfte der Pfalzgraf auch hier um ein Gut, das sein Vorgänger Hermann von Stahleck inne gehabt hatte und in dessen Besitz das Erzstift erst später gelangt zu sein scheint.
Als Rainald von Dassel Kunde erhielt von Konrads Plänen, beauftragte er von Italien aus den Domdechanten Philipp von Heinsberg mit der Befestigung des Rheinecker Burgberges, von dem der Erzbischof vielleicht erst jetzt Besitz ergriff. Philipp behauptete die neu errichtete Burg gegen Konrad. Der Pfalzgraf im Vertrauen auf seine Verbündeten, den Landgrafen Ludwig von Thüringen und Friedrich von Rothenburg, forderte den Kölner zum Kampf auf und bestimmte den 18. Mai 1164 als Tag der Schlacht, die bei Andernach stattfinden sollte. Eine persönlich Beleidigung des Pfalzgrafen durch den Erzbischof sprach bei diesem Kampf wohl erst in zweiter Linie mit. Konrad und Landgraf Ludwig zürnten dem Kanzler, weil er vor Mailand ihr den Mailändern gegebenes Wort verletzt hatte. Damals hatte der Kaiser für seinen Kanzler Partei genommen und die beiden weltlichen Herren von seinem Hoflager entfernt. Hatte der Pfalzgraf dem Erzbischof das sicher nicht vergessen, so stand die territoriale Frage doch wohl im Vordergrund für ihn. Nach dem Kölner Bericht sollen sich 125.000 Fußsoldaten und Berittene in Andernach zur Schlacht gestellt haben. Ficker hat deshalb vermutet, dass ganz Lothringen sich hier zur gemeinsamen Abwehr zusammengefunden habe. Wir hören sogar von einer Flotte, die auf dem Rhein zusammengezogen wurde. Rainald hat später noch geklagt, dass die Finanzen des Erzstifts durch die Verteidigung der Burg Rheineck erschöpft seien. Anscheinend fühlte sich wirklich durch Konrads große Ziele ganz Nieder-Lothringen bedroht. Diese Rüstung hatte Konrad bei der Abwesenheit Rainalds in Italien sicher nicht erwartet. Gegen ein solches Machtaufgebot wagten Konrad und seine Verbündeten den Angriff nicht. Die Kölner warteten vergeblich zwölf Tage lang auf dem Kampfplatz und kehrten dann um. Wieder ist also die militärische Überlegenheit des geistlichen Territoriums entscheidend für den Ausgang der Auseinandersetzungen am Mittelrhein.
Nach FRIEDRICHS Rückkehr aus Italien wurde der Streit in Bamberg vor dem Kaiser verhandelt. Die Berichte darüber widersprechen sich. Nach den Annalen von Köln soll der Kaiser zuerst für seinen Bruder Partei ergriffen haben, während die Egmonder Jahrbücher wissen, dass Konrad bis zu Beleidigungen gegen FRIEDRICH und seine Gattin sich habe hinreißen lassen, worauf der Kaiser ihn dann so tief erniedrigt habe, dass er an Macht kaum einem königlichen Ministerialen gleichgekommen sein. Nach der Haltung des Kaisers im Streit zwischen Konrad und dem Erzbischof vor Mailand scheint die Aussage der Annalen von Egmond durchaus glaubhaft, besonders wenn bald darauf von einer Verfeindung zwischen den beiden Brüdern berichtet wird.
Seine Ansprüche auf den Niederrhein mußte Konrad aufgeben. Rheineck blieb bei Köln. Dem pfalzgräflichen Territorium wurde durch den Entscheid des Kaisers auch der Weg nach Norden verrammelt. Nicht nur das. Gleichzeitig unterstützte der Kaiser die südliche Ausdehnungsrichtung des Kölner Territoriums durch die Schenkung des Reichsgutes Andernach an seinen Kanzler zum Dank für dessen Sieg bei Tusculum.
Aber FRIEDRICH BARBAROSSA trieb keine Verwandtenpolitik. Seine Macht ruhte noch fest auf dem Episkopat, er hatte Reichsgut und Hausgut als Stützen. Diese Güter ließ er von keinen Großen verwalten, auch nicht von seinem Bruder Konrad. Die Ministerialen schienen dem Kaiser zuverlässigere Stützen als der brüderliche Dynast. Die Burggrafen von Kaiserswerth und Schönburg, die Vögte und Schultheißen zu Aachen gehörten zu den wichtigsten Beamten. Ja, BARBAROSSA machte einen Teil des salischen Besitzes zu Reichsgut. Er suchte also die königlichen Besitzungen zu mehren, wollte auch die Regalien, soweit sie nicht grundsätzlich ausgegeben waren, für das Reich erhalten. Er wollte den Rhein als Gebiet dem Reiche wahren, in dem das Schwergewicht lag. Der Rhein war damals eine der wichtigsten Adern des Verkehrs, hier bildeten sich die ersten Städte und der städtische Handel. Dieses Gebiet suchte FRIEDRICH zu befestigen durch Ausbau der Pfalzen in Ingelheim, Kaiserswerth, Nymwegen und Sinzig. Aachen wurde durch die Feste auf dem Bernstein gesichert. Am Oberrhein dehnte FRIEDRICH das von seinem Vater begonnene Burgensystem weiter aus bis zum Westrich, er baute das Schloß zu Lautern.
Auf diesem Wege suchte BARBAROSSA den Rhein zur Ader des Reiches zu machen, nicht auf dem Wege der Hausmacht, wie Konrad dies wollte. Der Rhein sollte "eine freie königliche Straße" bleiben, wie FRIEDRICH ihn in der Urkunde vom 25. November 1165 nennt. Deshalb verhinderte er hier die Entstehung einer Territorialmacht, auch eines Sekundoherzogtums.
Für die Pfalzgrafschaft aber blieb jetzt als einzige Möglichkeit, die durch Konrad ererbten Besitzungen am unteren Neckar und im Nahegau auszubauen. Hier erst gewannen die Palzgrafen die Bewegungsfreiheit, die sie an Mosel und Rhein nicht mehr haben konnten, nachdem die Reichsgewalt das territoriale Übergewicht der Geistlichkeit zugesprochen hatte. Konrad hat die mittel- und niederrheinischen Besitzungen noch fest in der Hand behalten, 1189 erlangte er vom Erzbischof von Köln die Umwandlung seiner kölnischen Lehen in Kunkellehen für seine Frau und seine Tochter, da er keinen Sohn hatte. Sein Interesse für Springiersbach zeigt, dass er sich im Moselraum zu behaupten gewillt war. Aber die Fürsorge für das Kloster Schönau (bei Heidelberg), das Konrads Hauskloster wurde, wo er später seine Grabstätte fand, zeigt doch, dass der Schwerpunkt der Pfalz schon ganz in diese Gegend gerückt wurde. Auch nutzte der Pfalzgraf seine Vogteirechte über Lorsch rücksichtslos aus. Hier am unteren Neckar und in dem linksrheinischen Gebiet lag die Zukunft des Territoriums.
Gleichzeitig dürfte auch die Bedeutung des Pfalzgrafen, wie sie in der Goldenen Bulle festgelegt wurde, durch Konrad in weitgehendem Maße mitbedingt sein. Die bisherigen Ausführungen haben gezeigt, dass durch den engen Anschluß des Pfalzgrafen an dem König der wiederum eine Folge der territorialen Bedeutung ist, alte Funktionen wieder erwachen. Mit Konrad ist in dieser Beziehung der Höhepunkt erreicht. Nicht nur ist er Zeuge in fast allen königlichen Schutzbriefen für Klöster in seinem Gebiet am Rhein und im ehemaligen Herzogtum Franken, tritt öfter als Zeuge in Königsurkunden für Mainz und Köln sowie auch in denen der Erzbischöfe auf und bestätigt häufig Güterschenkungen in seinem Gebiet, sondern er erweitert seine rechtliche Zuständigkeit. Er bezeugt königliche Urkunden für Klöster im Elsaß, in Lothringen und am Niederrhein und 1182 auch eine für Kamrich. Als Zeuge tritt der Pfalzgraf weiterhin in einer Urkunde HEINRICHS VI., in der dieser dem Kölner Erzbischof zusagt, dass er innerhalb der Erzdiözese nur zu Duisburg und Dortmund Münzstätten haben werde und nähere Bestimmungen über die Münzrechte des Erzbischofs trifft.
Der enge Anschluß des Pfalzgrafen an den König blieb auch in der weiteren Geschichte der Pfalz bestehen. Die Verfeindung zwischen BARBAROSSA und seinem Bruder war wohl nicht von geschichtlicher Bedeutung gewesen, da die Aussöhnung zwischen den beiden STAUFEN schließlich doch wieder zustandegekommen war und Konrad bereits im Jahre 1167 seinen Bruder in Italien aufsuchte, 1168 uns in Begleitung FRIEDRICHS begegnet und noch 1174 und 1175 beim Kaiser in Italien weilte. Dann, sich auf seine rheinischen Besitzungen zurückziehend, trat Konrad auch hier für den Kaiser und seine Rechte ein, so bei den Trierer Wahlwirren von 1183. Auf dem Pfingstfest von 1184 erschien Konrad mit einem großen Gefolge von 1.000 Rittern. Auch die Verlobung der Pfalzgrafen-Tochter Agnes die damals drei Jahre alt war, mit dem WELFEN Heinrich, dem ältesten Sohn des Löwen, war ganz im Sinne der Politik BARBAROSSAS, geht sie doch auf die Zeit des guten Einvernehmens zwischen STAUFERN und WELFEN zurück.
Erst nach der Verfeindung der beiden Fürstengeschlechter hatte HEINRICH VI. andere Pläne, es schwebte ihm als Gemahl der mittlerweile groß gewordenen Agnes Philipp, der König von Frankreich, vor, der dem Kaiser damals Freundschaft und Bundesgenossenschaft anbot durch seine Werbung um die Tochter des Pfalzgrafen. Das waren verlockende Aussichten im Kampf gegen die WELFEN und England. Aber die mütterliche Besorgtheit der Pfalzgräfin Irmgard entdeckte, dass die Neigung der Tochter allein dem jungen WELFEN galt, und so bestellte sie diesen nach Stahleck, während Konrad auf dem Wege zum kaiserlichen Hof war, und in aller Stille und Heimlichkeit wurde die Ehe mit dem verkleidet erschienenen Heinrich geschlossen (Januar oder Februar 1194).
Den Zorn des Kaisers und den Schrecken des Pfalzgrafen, als sie diese Nachricht vernahmen, kann man sich leicht vorstellen. Denn das bedeutete nicht nur einen Strich durch HEINRICHS Außenpolitik, sondern weit schlimmer war noch, dass gerade der Gegner der STAUFEN im Innern sich hier am Rheine festsetzte inmitten des staufischen Machtbereichs.