Konrad                                           Hochmeister des Deutschen Ritterordens
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um 1206/07-24.7.1240
                   Rom

4. und jüngster Sohn des Landgrafen Hermann I. von Thüringen aus dem Hause der LUDOWINGER aus seiner 2. Ehe mit der Sophie von Bayern, Tochter von Herzog Otto I.
 

Schwennicke Detlev: Tafel 145
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"Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 1"

KONRAD
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    + Rom 24.VII.1240

Begraben: Marburg Elisabeth-Kirche

1231/34 Landgraf
1234 Ritter des Deutschen Ordens
1239-1240 Hochmeister des Deutschen Ordens



Thiele, Andreas: Tafel 179
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1"

KONRAD
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* 1204, + 1241

Landgraf von Hessen-Gudensberg

Konrad bekriegte den Erzbischof von Mainz, verwüstete Fritzlar und wurde deshalb zeitweise gebannt. Er war ab 1233 Deutsch-Ordensritter und 1239 als Nachfolger Hermanns von Salza Hochmeister. Er legte den Grundstein zur Elisabethkirche/Marburg und erreichte die Heiligsprechung seiner Schwägerin Elisabeth. Konrad holte den Deutschen Orden nach Thüringen. Er starb in Italien, wollte beim Papst in Rom vermitteln.



Patze Hans: Seite 271-288
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"Die Entstehung der Landesherrschaft in Thüringen"

So war Hessen mit Kräften, die vom Süden und Norden des Landes aufeinander zustrebten, und solchen, die beide Teile zu trennen wünschten, am Beginn der 30-er Jahre förmlich aufgespeichert, und es konnte niemand überraschen, wenn sie sich entluden. Den letzten Anstoß hat offenbar die Erbauung der starken mainzischen Burg Heiligenberg am rechten Fuldaufer gegenüber Felsberg gegeben. Diese Festung lag zwischen Felsberg, Gudensberg, Maden und Melsungen und nahm zugleich mit Fritzlar die erstgenannten Städte und das Herz der Grafschaft Hessen in die Zange. Landgraf Konrad, der seit 1231 in Hessen herrschaftliche Rechte ausübte, griff 1232 Fritzlar an, belagerte es und nahm am 15. September die Stadt ein. Bei der Plünderung der Peterskirche tat sich der landgräfliche Ministeriale Friedrich von Treffurt besonders hervor. Unter den Gefangenen, die eingebracht wurden, befanden sich Bischof Heinrich von Worms, Propst Heinrich von Heiligenstadt und Propst Gumbert von Fritzlar. Wahrscheinlich erlitt Heiligenberg das gleiche Schicksal wie Fritzlar. Das mainzische Landsberg wurde so gründlich zerstört, dass es sich nie wieder aus den Trümmern erhob. Erzbischöfliche Truppen führten einen Schlag gegen die hessisch-thüringisch Verbindungslinie der LUDOWINGER; sie zerstörten - wohl von Heiligenstadt aus - Witzenhausen. So waren die beiden Themen der ludowingischen Politik, Herstellung der Verbindung zwischen Ober- und Niederhessen und Verbindung des Ganzen mit Thüringen, die beiden Ziele, um welche die Gegner in diesem Kriege rangen. Auch hier - wir dürfen dies abermals sagen - wurden sie nicht erreicht, eine Entscheidung mit militärischen Mitteln nicht erzwungen, sondern erst im Fortgang des Geschehens mit den Mittel der Politik nachgetragen. Der Friedensschluß war ein Kompromiß und bezeugte das offensichtlich vorhandene militärische Gleichgewicht der Gegner. Auf der Grundlage des in seinen Bestimmungen nicht bekannten Vertrages, den Siegfried III. und Ludwig IV. 1219 in Fritzlar errichtet hatten, verglichen sich beide Parteien. In einem Punkte, der zugleich nochmals eines der Hauptziele des Krieges hervortreten läßt, mußte Landgraf Konrad allerdings nachgeben: Er verlor die Stadt Wolfhagen zwar nicht, mußte sie aber von Mainz zu Lehen nehmen, mit dem Recht der Lehensfolge in männlicher und weiblicher Linie seines Bruders HEINRICH RASPE und seines Neffen Hermann II.
Der Krieg war zu einem unpassenden Zeitpunkt ausgebrochen. Eben damals wurde die Kanonisation der heiligen Elisabeth betrieben. Damit mag es zusammenhängen, dass Conrad von Marburg den Frieden vermittelte und Papst Gregor IX. - nicht der Kaiser - ihn bestätigte. Hatte Konrad sein Ziel auch nicht erreicht, so war ihm doch auch eine entscheidende Niederlage erspart geblieben.
Er suchte nun mit diplomatischen Mitteln für das, was ihm militärisch nicht gelungen war, ein Äquivalent zu schaffen, indem er mit dem Grafen Gottfried IV. und Berthold I. von Ziegenhain ein Schutz- und Trutzbündnis derselben Art schloß, wie es mit den Battenbergern schon bestand. Durch die Ehe von Ludwigs III. Sohn Friedrich mit Lukardis von Ziegenhain hatten die Landgrafen mit der Herrschaft Wildungen weitere Ziegenhainer Allode erhalten.
HEINRICH RASPE statuierte 1234, also ein Jahr nach dem Vertrag mit den ZIEGENHAINERN, ein Exempel, wie man sich der Macht gegen Mitbewerber zu bedienen habe. Das Opfer waren wieder einmal die Grafen von Gleichen, gemeint war zweifellos auch der Erzbischof von Mainz. HEINRICH RASPE war "der Schlechtigkeiten überdrüssig, die er vom Grafen von Gleichen erlitten hatte"; er lud ihn vor (das Landgericht). Wahrscheinlich erschien der Graf nicht. Daraufhin belagerte und eroberte er die Burg Velseck, vermutlich ein landgräfliches Lehen. 23 Gefangene wurden enthauptet. Was mit dem Grafen geschah, ist unbekannt. Mit dieser Gewalttat nicht genug, der Landgraf versuchte sich der Erfurter Vogtei zu bemächtigen, hatte damit aber auf die Dauer keinen Erfolg.
Der Erzbischof hätte politisch mit Blindheit geschlagen sein müssen, wenn ihn das Vorgehen gegen seinen bedeutendsten Vasallen, der Angriff auf Fritzlar, Heiligenberg und Landsberg, das Vordringen HEINRICH RASPES in Richtung Gießen, die Bündnisse mit den Grafen von Battenberg und Ziegenhain nicht zu Abwehrmaßnahmen veranlaßt hätten. Sie ließen nicht auf sich warten und fallen noch in das Jahr 1234, das durch folgende Ereignisse als Höhe- und zugleich Wendepunkt der landgräflichen Politik gekennzeichnet ist: Am 18. Mai Zerstörung des Schlosses Velseck, am 1. Juli Übertragung des Franziskushospitals in Marburg an den Deutschen Orden, am 18. November Eintritt Landgraf Konrads in den Deutschen Orden und zu einem unbestimmten Termin, wahrscheinlich gegen Ende des Jahres 1234, Abschluß des Vertrages zwischen Siegfried III. von Mainz und Graf Widekind von Battenberg(-Wittgenstein).
Seit 1236 ist auch im Eichsfeld und in Niederhessen eine lebhaftere politische Tätigkeit zu beobachten. HEINRICH RASPE kaufte 1236 alle offenen Güter des Stiftes Quedlinburg samt dem Patronat der Kirchen in der Mark Duderstadt für 1.120 Mark auf. Wenn sich der Landgraf verpflichtete, die Äbtissin, falls sie wegen dieser Abmachung belästigt werden sollte, zu verteidigen, so kann kein Zweifel sein, dass man mit einem Einspruch von Mainz rechnete, dem es unangenehm sein mußte, wenn sich die LUDOWINGER festsetzten, wo Mainz und seine Vasallen, die Grafen von Gleichen, seit langem unbestritten das Feld behaupteten.
HEINRICH RASPE unternahm einen Schritt, der die politischen Verhältnisse an der sächsischen Grenze der Landgrafschaft und der Grafschaft Hessen beruhigen und zweifellos noch bestehende Reminiszenzen aus den Zeiten der Freundschaften und Feindschaften seines Vaters Hermann I. mit OTTO IV. ein für allemal beseitigen sollte. Er beabsichtigte, seinen Neffen Hermann mit der Tochter des Herzogs Otto von Braunschweig zu vermählen und erhielt, damit der Zwist durch die Ehe beendet würde, auf Verwendung Konrads von Hildesheim von Gregor IX. den erforderlichen Dispens. Die Ehe kam offenbar nicht zustande.
Überblickt man diese Entwicklungen, so entsteht deutlich der Eindruck, dass die zunächst sehr erfolgreiche landgräfliche Politik seit 1234, wenn man vom Erwerb der Quedlinburger Güter auf dem Eichsfeld absieht, gegenüber Mainz keine Fortschritte mehr gemacht hat, seit 1237 befindet sie sich sogar offenkundig in der Defensive. Der Ausweg, den die Landgrafen aus dieser Situation suchen, erinnert an den Wechsel der politischen Generallinie unter Ludwig IV. nach seinem Zusammenstoß mit Mainz 1219. Sie treten ebenfalls in Verbindung zum Deutschen Orden.
Die Landgräfin Elisabeth hatte sich 1228 in Marburg niedergelassen und das Hospital des heiligen Franziskus gegründet, in dem sie sich selbst als Krankenpflegerin betätigte. Rasch hatten sich ihre körperlichen Kräfte erschöpft . Am 17. November 1231 starb sie und wurde zwei Tage später in der Kapelle des Hospitals begraben. Obwohl schon am 11. August 1232 ein Protokoll über die Wunder, die an ihrem Grabe geschehen waren, fertiggestellt worden war, kam das Verfahren einer Heiligsprechung zum Stillstand, als Conrad von Marburg, der es mit Nachdruck betrieben hatte, 1233 ermordet wurde. Der Schutz des Hospitals wurde im Oktober 1233 von Papst Gregor IX. dem Bischof Conrad von Hildesheim übertragen. Den Kult Elisabeths zu fördern, blieb HEINRICH RASPE und seinem Bruder Conrad vorbehalten. Die Annales breves domus ordinis Theutonici Marburgensis berichten, dass sich 1233 Deutschordensbrüder in Marburg niedergelassen hatten. Im Sommer 1234 erschien Conrad am päpstlichen Hofe in Rieti und erreichte, dass Gregor das Franziskushospital nebst dem Patronatsrecht über die Kirchen der Stadt dem Deutschen Orden übertrug. Gleichzeitig bestätigte FRIEDRICH II. die Besitzungen des Hospitals. Am 11. Oktober 1234 forderte Gregor, nach einer zweiten Reise Conrads an die Kurie, den Bischof von Hildesheim und die Äbte von Georgenthal und Hersfeld auf, die Protokolle über die Wunder der Heiligen, die Siegfried von Mainz und Conrad von Hildesheim aufgenommen hatten, einzusenden. Am 13. Oktober 1234 erklärte sich HEINRICH RASPE bereit, beim Eintritt seines Bruders Conrad in den Deutschen Orden dessen Schulden durch eine Rente an den Orden abzugelten und diesem für den Unterhalt seines Bruders eine Rente von 300 Mark anzuweisen. Am 6. November 1234 statteten HEINRICH und Hermann II. den Deutschen Orden mit großen Ländereien in Riethgen, Griefstedt, Willstedt (Wü.), Fischstedt (Wü.), Günstedt, Mardorf, Werflo (Wü.) und Marburg aus. Am 30. Mai 1235 war der Bau der künstlerisch modernsten und größten Ordenskirche des Reiches bereits im Gange, und auf den 1. Juni ist die Urkunde datiert, durch die Gregor IX. Elisabeth von Thüringenin die Zahl der Heiligen aufnahm. Am 1. Mai 1236 hob Kaiser FRIEDRICH II. im grauen Büßergewand die Heilige aus dem Grab und setzte seine Krone auf ihr Haupt .
Für diese Kette von rasch aufeinander folgenden Daten sind zwei Reichsfürsten verantwortlich, nicht der Kaiser. Auf einem Punkt werden die widerstrebenden alten und neuen Elemente, die das Zeitalter geprägt haben und sich hier einmalig verdichten, zusammengeführt. Es bleibt denkwürdig, dass die hochadelige Frau das extreme Armutsideal lebt und das Christentum vorbehaltloser begreift als der Adel je zuvor; dass eben dies sie vor der ständisch denkenden Welt des Mittelalters heiligt; dass der Landesfürst die schon Heilige kanonisieren läßt; dass ein Reichsfürst sich dem politischen Ritterorden, der Heidenkrieg und Ostsiedlung trägt, verbindet; dass der Kaiser der Heiligen die tiefste Devolution bezeigt, um den Papst zu gewinnen. Es ist nicht möglich, die Antriebe, die diesen Komplex von Erscheinungen geschaffen haben, in christliche und politische zu sondern, nur ist festzuhalten, dass dem Ablauf dieser Ereignisse die Landgrafen einen entscheidenden Impuls geben. Man wird nicht einmal mit Sicherheit sagen können, ob zwischen dem Scheitern der landgräflichen Politik, der außerordentlichen Verehrung der heiligen Elisabeth und der Fürsorge für den Deutschen Orden ein direkter Zusammenhang besteht. Papst und Kaiser stimmten der Verbindung des Kultes der heiligen Elisabeth mit dem Deutschen Orden zu. Die Erhebung der populärsten Heiligen ihrer Zeit zur zweiten Patronin des Ordens nach der Gottesmutter, die Errichtung der Elisabethkirche, der Eintritt eines Reichsfürsten in den Orden, dies alles mußte das Ansehen des Ordens ganz ungewöhnlich steigern. Um den maßgebenden Einfluß auf den Orden rangen Papst und Kaiser seit geraumer Zeit. 1234 eben tat der Papst wieder einen Zug gegen den Kaiser, indem er das Ordensland in das Eigentum des heiligen Petrus übernahm. Ob vielleicht der Kaiser und Hermann von Salza den Landgrafen bestimmt haben, in den Deutschen Orden einzutreten, um durch diesen Reichsfürsten dem Überwiegen des päpstlichen Einflusses ein Gegengewicht entgegenzusetzen, kann vermutet, aber nicht bewiesen werden.
Das Ausscheiden Conrads aus Thüringen mochte auch mit der durch die bevorstehende Mündigkeit Hermanns II. veranlaßt sein. Nach üblichem Brauch wäre HEINRICH RASPE dann in Hessen verblieben. Eine Dreiteilung der Fürstentümer aber war nicht üblich. Conrad erscheint als der Fortsetzer der Politik seines Bruders Ludwig IV., allerdings war dies jetzt, da der Papst über Preußen verfügte, nur noch im Mantel des Deutschordensritters möglich. Dass mit solchen Erwägungen zu rechnen ist, zeigt sich daran, dass Conrad nach dem Tode Hermanns von Salza, des ehemaligen landgräflichen Ministerialen, diesem als Hochmeister folgte. Aber der Tod schnitt auch auf diesem Feld den LUDOWINGERN gnadenlos alle Möglichkeiten ab.
Über die Stellung HEINRICH RASPES zum Kaiser nach der Erhebung der heiligen Elisabeth besitzen wir keine direkten Nachrichten, und es scheint, dass der Schatten, der auf dem Landgrafen durch die Übernahme des Königtum gefallen ist, schon krampfhaft in seinen früheren Jahren gesucht wird - nur um eine plausible und psychologisch einwandfreie Erklärung für den Tag von Veitshöchheim zu finden. Dabei werden die spärlichen Zeugnisse leicht überinterpretiert. So will Caemmerer aus der Vermählung des Landgrafen mit Gertrud, der Schwester des Herzogs Friedrich II. von Österreich, im Februar 1238 in Wiener-Neustadt ein Abschwenken des Landgrafen auf die Seite des Papstes entnehmen . Das ist möglich und doch nicht zu beweisen. Auch dass HEINRICH auf dem vom Reichsverweser Siegfried von Mainz Mitte März 1238 nach Erfurt einberufenen Fürstentag, der überhaupt kaum besucht war, nicht zu finden ist, hält Caemmerer für ein Zeichen seines Übertritts; wir wissen es nicht. FRIEDRICH II. hielt den Landgrafen - sofern er schwankend war - dadurch an seiner Seite, dass er im November 1238 seine zweijährige Tochter Margarete dem 16-jährigen Landgrafen Hermann II. in Aschaffenburg verloben ließ. Die zweite Bannung Kaiser FRIEDRICHS am Palmsonntag vermochte HEINRICH RASPE nicht vom STAUFER zu trennen, und gerade die Tatsache, dass der Landgraf und Conradmit König KONRAD, Siegfried von Mainz und Heinrich dem Erlauchten von Meißen auf einem Fürstentag von Eger am 1. Juni 1239 einen Ausgleich zwischen Kaiser und Papst herzustellen suchten, zeigt doch, dass sie eher auf seiten des Kaisers als der Kurie standen. Der Vermittlungsversuch hatte keinen Erfolg, trug aber HEINRICH RASPE die Bannung durch Albert von Behaim ein, der am 9. Mai noch versucht hatte, den Landgrafen für den Papst zu gewinnen. Einen Streit zwischen dem gebannten Heinrich von Meißen und Hermann II. hatte er dahin ausnutzen wollen, wenigstens den Sohn Ludwigs des Heiligen zu gewinnen und damit eine politische Spaltung im Landgrafenhaus herbeizuführen. RASPE war in den Augen Behaims der schlimmste Verschwörer gegen die Kurie, ihn nannte er an erster Stelle, wäre es ihm doch fast gelungen, Wenzel von Böhmen auf die Seite des STAUFERS zu ziehen, wenn Herzog Otto von Bayern dies nicht vereitelt hätte. Die Beweise der Zuverlässigkeit des LUDOWINGERS müssen dem Kaiser so ausreichend erschienen sein, dass er ihn zum Reichsprokurator bestellte, nachdem Siegfried III. von Mainz im September 1241 von ihm abgefallen war. Am 1. Mai 1242 ist er erstmals in seinem neuen Amt bezeugt. Man wirft ihm vor, dass er sich, um sich mit der Kurie nicht zu verfeinden, passiv verhalten habe. Indes hat auch Erzbischof Siegfried keine Aktivität entfaltet; das war wahrscheinlich kaum möglich, weil FRIEDRICH II. über KONRAD und eine Anzahl bewährter Räte das Steuer selbst in der Hand hielt. Außerdem war es begreiflich, wenn RASPE in dem Augenblick, wo die territoriale Spannungen zu Mainz auch noch mit reichspolitischen belastet wurden, sich sehr zurückhielt. Dem Kaiser ist er vielleicht gerade deshalb, weil er den Erzbischof unter Kontrolle halten konnte - soweit er dazu in der Lage war -, für das Amt des Reichsprokurators besonders geeignet erschienen.
In den Jahren 1240/41 traten nun Ereignisse verschiedener Art ein, die das erste thüringische Landgrafengeschlecht einer letzten Scheinhöhe und dem völligen Zusammenbruch entgegenführten. Am 24. Juli starb in Rom HEINRICH RASPES Bruder Conrad, als er gleich seinem großen Vorgänger zwischen Kurie und Kaiser vermitteln wollte. HEINRICHS Neffe Hermann II. starb am 3. Januar 1241 im Alter von 19 Jahren. HEINRICHS Gemahlin Gertrud starb ebenfalls. So griff der Tod unerbittlich um sich und vernichtete das Geschlecht. Der Landgraf schloß bald danach mit Beatrix von Brabant eine dritte Ehe.
 
 
 
 
 

Literatur:
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Kantorowicz, Ernst: Kaiser Friedrich der Zweite, Klett-Cotta Verlag Stuttgart 1991, Seite 385,489,491 - Schwennicke Detlev: Europäische Stammtafeln Neue Folge Band I. 1, Vittorio Klostermann GmbH Frankfurt am Main 1998 Tafel 145 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993 Tafel 179 - Wies, Ernst W.: Friedrich II. von Hohenstaufen. Messias oder Antichrist, Bechtle Esslingen 1998, Seite 221 -