Begraben: Metz
Jüngerer Sohn des Grafen Giselbert von Luxemburg
Lexikon des Mittelalters: Band IV Seite 2159
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HERMANN VON SALM, deutscher Gegen-König seit 1081
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+ 28. September 1088
Begraben: Metz
Aus dem angesehenen und begüterten Hause
LUXEMBURG.
Vater: Giselbert, Graf von Salm, seit 1047 Graf von Luxemburg.
HERMANN wurde am 6.
August 1081 in Ochsenfurt von wenigen schwäbischen und sächsischen
Fürsten unter Führung des von HEINRICH
IV. abgesetzten Herzogs Welf IV. von Bayern zum Nachfolger des
im Vorjahr gefallenen
Gegen-Königs RUDOLF
VON RHEINFELDEN erhoben. Nach einer förmlichen Nachwahl
für die Sachsen in Eisleben wurde er am 26. Dezember 1081 von Erzbischof
Siegfried von Mainz auf sächsischem Boden in Goslar gekrönt.
Von Anfang an blieb das Gegen-Königtum
HERMANNS,
der vorwiegend in Goslar residierte, auf O-Sachsen beschränkt. Militärische
Erfolge bei Höchstädt (11. August 1081) und auf den Pleichfeld
nordöstlich Würzburg (11. August 1086) über Anhänger
HEINRICHS
IV. bewirkten keine Veränderung des politischen Kräfteverhältnisses.
Ein im Herbst 1082 zur Unterstützung Gregors VII. geplanter Italienzug
wurde auf die Nachricht vom Tode Ottos von Northeim abgebrochen. Eine Bischofssynode
unter Leitung des päpstlichen Legaten Otto von Ostia bestätigte
Ostern 1085 in Quedlinburg zwar den Bann über HEINRICH
IV. und den vom ihm erhobenen Papst Clemens III.; doch als der
Kaiser Mitte des Jahres selbst nach Sachsen kam, war der Abfall im Lager
des Gegen-Königs nicht mehr aufzuhalten, so dass HERMANN
zeitweise bei den Dänen Zuflucht suchen musste. Als HERMANN
nach dem Tode Bischof Burchards von Halberstadt und dem Parteiwechsel Erzbischof
Hartwigs von Magdeburg jeden Rückhalt in Sachsen verloren hatte, zog
er sich 1088 - möglicherweise unter Verzicht auf die königliche
Würde - nach Lotharingien zurück. Mit dem Tode HERMANNS
VON SALM noch im selben Jahr war das Gegen-Königtum in
Deutschland erloschen.
X. 36. HERMANN I., Graf von Salm ca. 1058, Gegen-König
1080
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* ..., + 1088 28. IX.
Gemahlin:
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oo Sophie (Tochter eines Grafen von Formbach?)
Anmerkungen: Seite 134
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X. 36. Hermann I. siehe Meyer von Knonau 3, 417f.
Daß seine Gemahlin aus dem Hause der Grafen von Formbach gewesen
sei, wird mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit daraus gefolgert, daß
ihr Todestag in dem Familienkloster dieser Grafen aufgezeichnet wurde.
HERMANN I.
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+ 1088 gefallen
Graf von Salm
HERMANN stand als einziges Sippenmitglied im antikaiserlichen Lager und wurde im Sommer 1081 von Sachsen und Schwaben zum König gewählt. Im August 1081 errang er bei Höchstädt einen Sieg über seinen Hauptgegner Friedrich von Schwaben. Durch den Tod Ottos von Northeim im Jahre 1083 musste HERMANN auf den geplanten Italienzug verzichten und verlor seitdem immer mehr an Boden. Anfangs hielt er sich noch in Sachsen, musste aber anschließend in seine lothringische Heimat zurückkehren. Seit 1085 sank HERMANNS Stellung immer mehr zu einem Schattenkönigtum herab. Das mächtige Geschlecht der LUXEMBURGER gewährte ihm nicht nur keine Unterstützung, sondern stand eindeutig auf der Seite HEINRICHS IV. HERMANN wurde von einem Stein zu Tode getroffen und starb auf seiner Burg Kochem an der Mosel.
Fenske Lutz: Seite 63,111-116
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"Adelsopposition und kirchliche Reformbewegung im östlichen
Sachsen."
Die Anerkennung des LUXEMBURGERS
HERMANN als König vollzog Otto von Northeim erst
nach längerem Zögern, unterstützte ihn dann aber tatkräftig
und übernahm beim Aufbruch HERMANNS
nach Schwaben in der 2. Jahreshälfte 1082 dessen Stellvertretung in
Sachsen. Gemeinsam mit Hartwig von Magdeburg ermöglichte Burchard
von Halberstadt dem Schattenkönigtum des LUXEMBURGERS
HERMANN eine Existenzgrundlage in O-Sachsen.
Im Sommer 1085 unternahm der Kaiser einen Vorstoß
nach Sachsen. Ohne größere Kampfhandlungen drang er bis Magdeburg
vor, während die zusammengeschmolzene Gruppe seiner ostsächsischen
Widersacher, - Hartwig von Magdeburg, Burchard von Halberstadt, Werner
von Merseburg und mit ihnen König HERMANN
- flüchteten.
Neben Markgraf Ekbert II. und zwei Söhnen Ottos
von Northeim, den Grafen Heinrich der Fette, Kuno von Beichlingen oder
Siegfried
von Boyneburg blieb der gleichfalls im Lager der Königsgegner bei
Hersfeld anwesende
Gegen-König HERMANN
so
einflusslos, dass ihn die Fürsten nicht einmal wie einen der Ihren
behandelten und ihn auch nicht an ihren Beratungen beteiligt haben sollen.
Das Königtum
HERMANNS befand sich
in einer so weitgehenden Abhängigkeit von den Exponenten der antikaiserlichen
Partei, dass von einer eigenständigen Herrschaftsausübung kaum
gesprochen werden kann. Auch dürfte das Ansehen HERMANNS
schweren Schaden genommen haben, als er sich auf der Synode von Quedlinburg
eine Zurechtweisung durch den päpstlichen Legaten Odo gefallen lassen
musste, der die kanonische Rechtmäßigkeit der Ehe des Königs
in Zweifel zog und ein Untersuchungsverfahren in Gcng zu setzen suchte.
König
HERMANN hatte sogar öffentlich bekundet, sich in dieser
Sache dem Urteil der Synode fügen zu wollen. Die resignierende Feststellung,
mit welchem der Autor den König ein Bittgesuch Hersfelder Mönche
beantworten lässt, er könne weder für sich selber noch für
sie etwas tun, symbolisiert, gleichgültig, ob diese Worte gesprochen
wurden oder nicht, die Ohnmacht des Gegenkönigs. Der Bedeutungslosigkeit
HERMANNS
im Rat der weltlichen Fürsten entspricht außerdem seine völlige
Abhängigkeit von den führenden Vertretern des oppositionellen
Episkopats in Sachsen. Hartwig von Magdeburg und Burchard von Halberstadt
ermöglichten ihm die Aufrechterhaltung einer Herrschaft von sehr begrenzten
Geltungsanspruch in Ostsachsen. Dabei aber war HERMANN
dem Einfluss der beiden geistlichen Fürsten in einer Weise ausgesetzt,
dass von einem politischen Eigengewicht des Gegenkönigs höchstens
sehr bedingt die Rede sein kann. Nicht von diesem Herrscher und den ihm
nahestehenden Personen seiner engsten Umgebung wurde der königliche
Hof repräsentiert, sondern von den beiden Bischöfen, wie der
Verfasser der kaiserlichen Streitschrift feststellt.
Zwar scheint sich König
HERMANN bis in die 1. Hälfte des Jahres 1088 in Sachsen
aufgehalten zu haben, jedoch ist es wegen der allgemeinen Voraussetzungen
nicht unwahrscheinlich, dass im Kreise der aktiven Gegner des Kaisers die
Frage nach einem neu zu begründenden und auf eine stärkere Grundlage
zu stellenden Gegenkönigtum unumgänglich geworden sein mag.
Man kann aus Nachrichten, die sowohl der kaiserfreundlichen
wie auch der kaiserfeindlichen Überlieferung entstammen, schließen,
dass die Stellung König HERMANNS
auch in den eigenen Reihen mehr und mehr unhaltbar geworden war. Während
die Annales Augustani zu 1087 berichten, König
HERMANN sei vertrieben worden und an seiner Stelle habe Ekbert
die Königsherrschaft ausüben sollen, überliefert die Chronik
Bernolds zum gleichen Jahr, dass Ekbert seinen Herrn, König
HERMANN, der Herrschaft berauben wollte, jedoch mit diesem Vorhaben
auf die Missbilligung der Reichsfürsten stieß, die sich nun
um so entschiedener auf die Seite HERMANNS
gestellt hätten.
oo Sophia von Formbach, Tochter des Grafen Meginhard
V.
um 1050/55- nach
1088
Kinder:
Otto von Rheineck Pfalzgraf bei Rhein
-
1150
Hermann II. Graf von Salm
- 1135
Literatur:
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Verlag Husum 2000 Seite 76-80,83,85,251,275 - Die Salier und das
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