Sohn des N.N.
Lexikon des Mittelalters: Band IX Spalte 301
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Woldemar der Falsche, Markgraf von Brandenburg
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+ 1356
29 Jahre nach dem frühen und unerwarteten Tode Markgraf
Woldemars in Bärwald (14. August 1319) und 28 Jahre nach dem Aussterben
der brandenburgischen ASKANIER (1320)
erschien im Sommer 1348 ein älterer Pilger bei Erzbischof Otto von
Magdeburg, um seine Herrschaftsansprüche auf die Mark geltend zu machen.
Die Inszenierung seines Todes und seiner Bestattung im Kloster Chorin begründete
er mit dem Hinweis auf seine unkanonische Ehe und dem Gelübde einer
längeren Pilgerfahrt als Zeichen aufrichtiger Buße. Das Auftauchen
des Pseudo-Woldemar (wahre Identität
bis heute ungeklärt) erfolgte in einem Moment äußerster
politischer Spannungen und verursachte eine mehrjährige, tiefgreifende
Legitimationskrise der wittelsbachischen
Herrschaft in der Mark Brandenburg. Die Reklamierung älterer und weiterhin
gültiger Rechte mobilisierte rasch deren Gegner - insbesondere die
Herzöge von Sachsen-Wittenberg und die askanischen
Fürsten von Anhalt, denen sich Adel und Städte der Alt-, Mittel-
und Uckermark sowie der Prignitz mehrheitliche anschlossen. Die in kürzester
Zeit mobilisierte beträchtliche Anhängerschaft des falschen
Woldemar, der in gewohnter Weise Hof hielt, großzügig
Privilegien erteilte und seinen Herrschaftsbereich bereiste, ist zugleich
ein Gradmesser für den massiven Unmut über die WITTELSBACHER
und ihre bayerischen Gefolgsleute.
Diese ohnehin gefährliche Konstellation drohte für
Markgraf Ludwig V. von Brandenburg verhängnisvoll zu werde,
als KARL
IV.
Woldemar
offiziell anerkannte, ihn am 2. Oktober 1348 mit der Mark belehnte und
die Erbschaftsfrage eindeutig im Interesse der verbündeten ASKANIER
entschied.
Das rasche Scheitern GÜNTHERS VON SCHWARZBURG
als
Thronprädenten der WITTELSBACHER
brachte LUDWIG weiter in die Defensive.
Dieser immer prekärer werdenden Situation konnte er nur durch Abschließen
der Verträge von Eltville (26. Mai 1349) entkommen, in denen
KARL IV. u.a. auf eine Unterstützung des falschen
Woldemar verzichtete. Erst nachdem die WITTELSBACHER
ihre Autorität im Kurfürstentum restauriert hatten, ließ
KARL
IV. den falschen Woldemar im
April 1350 als Betrüger absetzen. Dieser konnte partiell noch bis
1355 Positionen behaupten, bevor er 1356 eines natürlichen
Todes starb.
Es wird stets ungeklärt bleiben, inwieweit Pseudo-Woldemar
spontan und eigenständig agierte oder bewußt gelenkt und von
KARL
IV. nach politischem Kalkül fallengelassen wurde. Sein
Auftritt zeigt die grundsätzliche Problematik von Dynastiewechseln,
die Verklärung der guten alten Zeit und damit verbunden die latente
Sehnsucht nach der Wiederkehr eines messianischen (quasi unsterblichen)
Herrschers. Durch die bekannten Kommunikationsprobleme, die Leichtgläubigkeit
einer kaum alphabetisierten Gesellschaft und die geringe Schwierigkeit,
den zeitüblichen Herrschaftsstil nachzuahmen, war es möglich,
eine latente politische Opposition zu personalisieren und zu mobolisieren,
so daß die Imitierung uralter Legitimationsmuster weitreichende Irritationen
auslöste.
Literatur:
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J. Schultze, Die Mark Brandeburg, 2 Bde, 1961 - R.Ch.
Schwenges, Verfassung und kollektives Verhalten. Zur Mentalitäät
des Erfolges falscher Herrscher im Reich des 13. und 14. Jh. (Mentalitäten
im MA, 1987 [VuF 35]), 177-202 [wichtigste Q.nbeleg, 201f.]