Älteste Tochter des Landgrafen Hermann I. von
Thüringen aus seiner 1. Ehe mit der Sophie von Sommerschenburg,
Tochter von Pfalzgraf Friedrich
Thiele Andreas: Tafel 179
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen
Geschichte"
Band I, Teilband 1 Deutsche Kaiser-, Königs-, Herzogs-
und Grafenhäuser I
JUTTA, Eventualerbin
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+ 1235
war sehr häßlich, aber klug
1. oo 1194
DIETRICH III., Markgraf von Meißen
+ 1221
2. oo 1223
POPPO VII., Graf von Henneberg
+ 1245
VI. Generation
(40) JUTTA
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* frühestens 1182, + 6. August 1235
Schleusingen
Begraben: Kloster Veßra
1. oo 1194
DIETRICH DER BEDRÄNGTE, Markgraf von Meißen
* um 1164, + 17.2.1221
Begraben: Altzella
2. oo 3.1.1223 zu Leipzig
POPPO VII., Graf von Henneberg
+ 21.3.1245
Begraben: Veßra
CHRONIK VOM PETERSBERG: Seite 76
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Er hatte aber eine Tochter <Jutta>, die bereits
im heiratsfähigen Alter stand. Als der Graf nun seine Bitte bereits
mehrfach wiederholt hatte, gab ihm der Landgraf gemäß dem Ratschlag
seiner Leute zur Antwort: Wenn er sein Schwiegersohn werden wolle, werde
er ihm unter allen Umständen zu Hilfe eilen. Weil das Mädchen
wegen seiner Häßlichkeit den Augen <des Grafen> mißfiel,
lehnte er das zunächst ab, aber unter dem Druck seiner Notlage stimmte
er schließklich zu; und nachdem die Ehe geschlossen war, begann er
mit Hilfe des Landgrafen seinem Bruder überlegen zu scheinen.
GENEALOGIE DER WETTINER: Seite 237
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Als nach dem Tode des Kaisers <1196> Graf Dietrich
<der Bedrängte>, ein Sohn Markgraf Ottos <des Reichen>,
der sich damals in Übersee <d.h. im Heiligen Lande> aufhielt, im
Jahre 1197 von dessen Tod erfuhr, kehrte er eilends heim und nahm dank
der Unterstützung derjenigen, die die Burgen befehligten, die Mark
in Besitz und erhielt sie später <1199> von König
PHILIPP <VON SCHWABEN>, dessen Wahl er unterstützt hatte,
zum Lehen. Er heiratete die Tochter des Landgrafen Hermann <I., + 1217>
von Thüringen namens Jutta [Iudita] und zeugte mit ihr eine
Tochter Hedwig und einen Sohn Otto, der noch als Knabe starb,
weiterhin Sophie und einen Sohn Konrad, der ebenfalls als
Knabe starb, und als dritten Dietrich <Bischof von Naumburg 1242-1272>.
<Die Genealogie kennt nicht die Tochter Jutta sowie die Söhne
Heinrich,
Dompropst
zu Meißen, und Heinrich den Erlauchten, den
Stammhalter
der WETTINER, geboren nach dem 30. August 1215 und vor dem 20. Juli
1216>.
Schwarz, Hilmar: Seite 50
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"Die Ludowinger. Aufstieg und Fall des ersten thüringischen
Landgrafengeschlechts"
Aus der ersten Ehe gingen zwei Töchter hervor: Jutta und Hedwig. Jutta wurde Dietrich von Weißenfels angetraut, der gerade mit seinem Bruder Albrecht um die Nachfolge in der Mark Meißen herumschlug. Dietrich geriet in Bedrängnis; er wurde später Dietrich der Bedrängte genannt. Hermann griff wiederholt zugunsten seines Schwiegersohens in die Kämpfe ein.
Pätzold Stefan: Seite 82-83
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"Die frühen Wettiner. Adelsfamilie und Hausüberlieferung
bis 1221"
Noch zu Lebzeiten hatte Markgraf Dietrich jedoch
bereits Regelungen hinsichtlich der Vormundschaft für seinen Sohn,
der Verwaltung des Allodialbesitzes und der Nachfolge in den von ihm bekleideten
Ämtern und Lehen getroffen. So übertrug er fast den gesamten
Allodialbesitz, der einen ungefähren Wert von 12.000 Mark hatte, seiner
Frau Jutta.
Der eigentliche Erbe war jedoch der junge Heinrich, als dessen gekorenen
Vormund Dietrich anstelle des ältesten Schwertmagen den thüringischen
Landgrafen Ludwig IV., den Stiefbruder Juttas,
bestellte. Dieser sollte auch die vom Reich und von Kirchen zu Lehen gehenden
Ämter und Güter für sein Mündel verwalten. Die Grafen
von Brehna als Verwandte männlicher Linie spielten hingegen in Dietrichs
Nachfolgeregelungen
allem Anschein nach keine Rolle, zumindest werden sie nicht erwähnt.
Nach Dietrichs
Tod mußte sich nun erweisen,
ob seine Verfügungen durchsetzbar waren, und es lag an Ludwig IV.,
seinen Ansprüchen Geltung zu verschaffen. Dieser begab sich sofort
nach der Nachricht vom Ableben des Markgrafen nach Meißen, wo er
von der Witwe und seinem Mündel empfangen wurde. Mit Jutta,
die als Heinrichs
Mutter und Erbin umfangreicher Allodialgüter
über eine wichtige Machtstellung im Markengebiet verfügte, konnte
er offensichtlich rasch Einvernehmen herstellen. Die LUDOWINGERIN
unterstützte ihren Stiefbruder in dem Bemühen, seine Herrschaft
in den beiden Marken zu sichern, indem sie den "terrae maiores" auftrug,
sowohl Heinrich als rechtmäßigen Erben als auch Ludwig
in seiner Eigenschaft als Vormund einen Treueid zu leisten. Überdies
mußten die Edlen und Ministerialen schwören, dass sie den Landgrafen
zum Herren und Markgrafen wählen und ihm Treue halten würden,
falls
Heinrich sterben sollte, bevor er die Volljährigkeit
erreicht haben sollte.
Toeche, Theodor: Seite 237,414,461
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"Kaiser Heinrich VI."
Dietrich bat, aufs äußerste bedrängt,
den Landgrafen Hermann um Hilfe. Zuerst war dieser wenig dazu geneigt;
endlich machte er die Verlobung Dietrichs mit seiner damals zehnjährigen
Tochter Jutta zur Bedingung [Vgl. Cohn, Pegauer Annalen 57, Anm.
17, und Häutle, Landgraf Hermann I. und seine Familie (Zeitschrift
des Vereins für thüringische Geschichte V), dessen Untersuchungen
über Juttas angebliche Häßlichkeit (Seite 90) freilich
ziemlich unnütz sind.]. So sehr sich Dietrich dagegen sträubte,
mußte er doch endlich einwilligen.
1196
Es war eben meisterhaft von HEINRICH
VI. berechnet, daß gerade die mächtigsten Fürsten
der Opposition am ersten Nutzen vom neuen Reichsgesetz zogen. Heinrich
von Braunschweig hatte die Rheinpfalz als emahl der Tochter des staufischen
Pfalzgrafen
erworben, und auch Hermann von Thüringen hatte nur eine Tochter,
Jutta; sofort gab er dem neuen Gesetze seine erste Anwendung und
ließ unter dem Zeugnis der versammelten Fürsten seine Fürstenrechte
der unmündigen Jutta vom Kaiser übertragen.
1197
Die sächsischen Fürsten, vornehmlich der welfische
Pfalzgraf und der Erzbischof von Bremen, wahrscheinlich auch die lothringischen
Großen, hatten, wie im Jahre 1190, den für sie bequemen Seeweg
gewählt [Ann. Stad. 353. Roger Hoveden 772. Arnold. Lubec. V, 2.
Vgl. Wilken V, 18. Mit ihnen geht auch wahrscheinlich Dietrich von Weißenfels,
der, wie Adolf von Köln am 22. Januar 1197 urkundet, "in curia
epali" nebst seiner Gemahlin Jutta mit allen Gütern,
die sein Schwiegervater, der Landgraf Ludwig von Thüringen,
für 3.5000 Mark an das Erzstift verkauft hatte, belehnt worden war:
gewiß ziemlich gleichzeitig mit der Ausstellung der Urkunde darüber.]
Winkelmann Eduard: Band I Seite 380,381
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"Kaiser Friedrich II."
Nach der Heimkehr jedoch erwuchsen ihm Schwieirgkeiten
ungeahnter Art. Seine Schwester Jutta hatte schon im Frühling,
während Ludwigs letztem Aufenthalts in Meißen, deutlich erkennen
lassen, daß ihr sein Regiment unbequem wurde, und um es abzuschütteln,
schien ihr und ihren Freunden eine zweite Heirat das geeignetste Mittel.
Als Gatten erwählte sie sich Ludwigs bisherigen Freund, den im Jahr
1220 verwitweten Grafen Poppo von Henneberg, welcher heimlich herbeigerufen
wurde und in den ersten Tagen des Jahres 1223 in der Thomaskirche zu Leipzig
ihr Ehegelöbnis empfing. Bald kam es zu offenen Feindseligkeiten.
Ohne Wissen Ludwigs legte Jutta eine Besatzung in die Leipziger
Frohnfeste; Ludwig aber erzwang auf den Hilferuf der Bürger ihre Übergabe
und zerstörte die Feste. Wie hier, so hielten auch sonst die Bürgerschaften
des meißnischen Landes an dem Landgrafen als ihrem rechtmäßigen
Regenten fest, während Jutta und ihr Gemahl mehr unter dem
Adel und den Dienstleuten Anhänger fanden, mit deren Hilfe sie eine
Anzahl fester Plätze besetzen konnten. Doch einer nach dem anderen
wurde vom Landgrafen, der wiederholt mit Heeresmacht von Thüringen
heranrückte, eingenommen und als im Juli auch Groitzsch und Rochlitz
fielen, war er wieder Herr im Lande, aus welchem Poppo und Jutta
als
Flüchtlinge entwichen waren. Ihren Sohn brachte sie in Sicherheit
nach Österreich, an dessen Herzog sie gleichzeitig ihr Witwengut in
Meißen um 12.000 Mark Silbers verkaufte. Es sollte zur Ausstattung
seiner eigenen Tochter Konstanze dienen, mit welcher Heinrich
trotz seiner jungen Jahre verlobt wurde oder schon verlobt war [Obwohl
Juttas
Flucht und ihr Abkommen mit Leopold von Österreich nur in Ann. Pegav.
p. 270 berichtet werden, sehe ich keinen Grund, sie zu bezweifeln.].
Wollte Jutta durch dieses Geschäft Mittel
gewinnen zur Wiederaufnahme des Kampfes, so ist solche doch unterblieben.
Am 20. Juli erschien nämlich Herzog Otto von Meran beim Landgrafen
in Neuenburg (oder Freiburg): er war zugleich Oheim der Landgräfin
und Vetter des HENNEBERGERS, also ein vorzüglich geeigneter
Vermittler. Seinem Zureden gelang es, die Zwietracht zu stillen; aber davon
konnte keine Rede sein, daß Ludwig die siegreich behauptete vormundschaftliche
Regierung und mit dieser die Möglichkeit seiner eigenen Nachfolge
in Meißen wieder aus der Hand gab.
1194
1. oo Dietrich III. der Bedrängte Markgraf
von Meißen
1162-17.2.1221
3.1.1223
2. oo Poppo VII. Graf von Henneberg
-21.5.1245
Kinder:
1. Ehe
Hedwig
- 1249
oo 2. Dietrich V. Graf von Kleve
-13.5./26.6.1260
Otto Erbe
um 1200-9.8.1214
Sophia
-17.3.1280
oo Heinrich III. Graf von Henneberg-Schleusingen
-9.4.1262
Konrad Mönch im Kloster Petersberg zu Erfurt
-
Heinrich der Erlauchte
1215/16-15.2.1288
Jutta
-11.1.
2. Ehe
Hermann I. Graf von Henneberg-Coburg
um 1225- 1290
Berthold (IV.) Bischof von Würzburg (1266-1274)
-
1312
Literatur:
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CHRONIK VOM PETERSBERG nebst der GENEALOGIE DER
WETTINER, fliegenkopf verlag Halle 1996 Seite 76,237 - Lechner,
Karl: Die Babenberger Markgrafen und Herzoge von Österreich 976 -
1246, Böhlau Verlag Köln 1985 Seite 411 A. 3 - Lutz, Wolf
Rudolf: Heinrich der Erlauchte (1218-1288) Markgraf von Meißen und
der Ostmark (1221-1288) Landgraf von Thüringen und Pfalzgraf von Sachsen
(1247-1263), Verlag Palm & Enke Erlangen - Pätzold Stefan:
Die frühen Wettiner. Adelsfamilie und Hausüberlieferung bis 1221,
Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 1997, Seite 57,70,82,103,145,202,213,288,290,292,344
- Schwarz, Hilmar: Die Ludowinger Aufstieg und Fall des ersten thüringischen
Landgrafengeschlechts, Wartburg-Stiftung 1993 Seite 50,91 - Thiele,
Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen
Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag Frankfurt/Main 1993
Tafel 179 - Toeche, Theodor: Kaiser Heinrich VI. Wissenschaftliche
Buchgesellschaft Darmstadt 1965, Seite 237,414,461 - Winkelmann
Eduard: Kaiser Friedrich II. 1. Band, Wissenschaftliche Buchgesellschaft
Darmstadt 1963, Seite 378,380,381 -