Begraben: Ballenstedt
Ältester Sohn des Herzogs Bernhard III. von Sachsen
und der Jutta von Polen-Gnesen,
Tochter von Herzog Mieszko III.
Schwarz, Hilmar: Seite 91
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"Die Ludowinger Aufstieg und Fall des ersten thüringischen
Landgrafengeschlechts."
VI. Generation
(42) IRMGARD
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* um 1196, + um 1244
Begraben: wohl Abteikirche zu Ballenstedt
oo um 1211
HEINRICH I. (ASKANIER),
Fürst von Anhalt
+ 1251/52
HEINRICH I. VON ANHALT-ASKANIEN
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* um 1170, + 1252
Sohn des Herzogs Bernhard III. von Sachsen-Wittenberg; Enkel Markgraf Albrechts des Bären
Heinrich I. wurde 1212 nach der Erbteilung Fürst und Graf von Anhalt-Askanien-Aschersleben mit Bernburg, Dessau, Köthen, Ballenstedt und Harzgerode und Vogt von Nehringen, Nienburg, Gernrode, Lindau und Aschersleben. Seine Familie war auf Grund ihrer Herkunft die einzige gräfliche mit reichsfürstlichem Rang. Er war 1198 im Thronkrieg STAUFER-Anhänger, führte unter anderem 1204 einen Kriegszug nach Thüringen, eroberte Wirtzenhausen, war 1208-1217 Anhänger von Kaiser OTTO IV. und Gegner der staufischen Erzbischöfe von Magdeburg. Er führte verheerende Fehden mit den Klöstern und Erzbischöfen von Magdeburg, besonders mit Nienburg. Er ließ den Abt Gernot blenden und die Zunge abschneiden und wurde deshalb zeitweise gebannt, auch weil er sich gegen Neuerungen des päpstlichen Legaten stellte. Er war 1220-1225 Vormund für die Neffen in Brandenburg und wurde in die dortigen Probleme verwickelt. Er gehörte jahrelang zum kaiserlichen Gefolge, bekam alle Reichslehen bestätigt und war 1235 mit in Mainz und 1238 in Brescia. Er unterstützte seinen Bruder Bernhard in Sachsen, förderte das Ritterwesen, besaß zuletzt großes Ansehen und zog sich 1244 als Einsiedler zurück.
1211
oo Irmgard von Thüringen, Tochter und Eventualerbin
des Landgrafen Hermann I.
+ um 1244
Bevor Bernhard 1180 Herzog von Sachsen wurde, führte
er vornehmlich den Titel eines Grafen von Aschersleben, und sein
Sohn Heinrich I. tat es ihm gleich, ohne damit aber anscheinend
die Gesamtheit seiner Besitzungen und Rechte ausdrücken zu wollen.
Von all seinen Titularien sah er darin sicher die wertvollste, und deshalb
wählte er sie. Doch das Grafenamt war in erster Linie richterliche
Tätigkeit; der Graf richtete in Vertretung und im Auftrag des Königs,
so dass der Begriff des Grafen mit einer gewissen Abhängigkeit verbunden
war. Ein wenig kompensierte der Bezug auf Aschersleben diesen Beigeschmack,
weil sich dort offenbar eine sehr berühmte Gerichtsstätte befand.
Aber sie war eben königlich, und so könnten die zwischen 1170
und 1212 vereinzelt anzutreffenden Bezeichnungen "comes de Anhalt"
("Graf von Anhalt") ein erster Versuch gewesen sein, auch im
Titel mehr Souveränität zum Ausdruck zu bringen. Denn von einer
königlichen Gerichtsstätte bei der Burg Anhalt ist nie
etwas zu hören; die Burg hatten die ASKANIER mit höchster
Wahrscheinlichkeit aus eigener Machtvollkommenheit errichtet oder okkupiert.
Doch glücklich war der Versuch gerade nicht: Der Grafentitel war nicht
verschwunden, und Aschersleben besaß bestimmt größere
Berühmtheit als Anhalt. Der Ausweg, den Heinrich I. wenigsten
zweimal wählte, kann geradezu als revolutionär bezeichnet werden:
In einer Urkunde vom 21.02.1215 nannte er sich erstmals
"princeps in
Anahalt" ("Fürst in Anhalt"). Beseitigt waren
"Graf"
und "Aschersleben", nichts deutete mehr auf irgendeine Abhängigkeit
hin. Eine neue Formulierung war gefunden, die sich außerdem gut als
Bezeichnung für die gesamte Herrschaftsgewalt Heinrichs I.
eignete. Und so kam es auch. Aber "princeps" war kein Titel im herkömmlichen
Sinn. Es gab Titulaturen für Herzöge, Markgrafen, Pfalzgrafen
u.a., während "principes" (Mehrzahl) weiter nichts als eine Sammelbezeichnung
war, meist für eine hochadlige Gruppierung. Und ein "princeps" war
jemand, der zu solch einer Gruppierung gehörte. Nun hatte Heinrich
I. daraus einen Titel geformt, und das war umwerfend. Heinrich I.
wird
es wahrscheinlich selbst gespürt haben, wenn er die Reaktion anderer
erlebte, die sicher meist nicht zustimmend waren. Er wich zurück:
Die alte Bezeichnung "Graf von Aschersleben" dominierte in leichter
Abwandlung zu "Ascharia" bis zu seinem Tode.
Doch der Weg war gewiesen: In einem langen, sich allmählich
vollziehenden Prozess setzte sich "princeps in/de Anhalt" als Titelführung
durch, und "Fürstentum Anhalt" wurde zu einem Eigennamen, den
man später bis in die Anfänge seiner Entstehung unter Heinrich
I. zurückprojezierte. So wollen auch wir hier verfahren und die
Zwischenstufen außer acht lassen. Welchen Grad der Festigkeit das
von Heinrich I. als Einheit vorgedachte Fürstentum bis zu seinem
Tode 1244/45 oder 1251/52 wirklich erreichte, lässt sich nur
abschätzen. Sicher dürfte sein, dass ihm um Aschersleben,
Ballenstedt
und Burg Anhalt ein relativ geschlossener Raum unterstand, der vermutlich
eine schmale Verbindung zu den östlich gelegenen größeren
Komplex um Bernburg, Köthen,
Wörbzig, Dessau
und Wörlitz besaß, an den sich rechts der Elbe in der Gegend
um Coswig anschloss. Die Nahtstelle dieses Territoriums links und rechts
der unteren Saale war in nicht geringem Maße unter fremder Herrschaft,
darunter der des herzoglichen Bruders, dem Burg und Stadt Staßfurt
mit den wichtigen Salzquellen gehörten und der wohl auch Anrechte
an Plötzkau hatte. Dieser Nachteil glich sich ein wenig dadurch
aus, dass Heinrich I. Vogt so bedeutender Klöster wie Nienburg,
Gernrode,
Ilsenburg
und Ballenstedt war, selbst wenn das nichts über das effektive
Kräfteverhältnis zwischen Fürst und Kloster besagt. Besonders
für Kloster Gernrode gilt, dass es noch lange im wesentlichen souverän
agierte. Auch die Besitzungen des Klosters Nienburg können für
die Zeit Heinrichs I. nicht als in das Fürstentum Anhalt integriert
gelten. Er unternahm zwar einen größeren Versuch, die dem Vogt
zustehende Schutzfunktion in Herrschaft über das Kloster umzuwandeln,
doch scheiterte dieser nach vielen Jahren der Auseinandersetzung kläglich
unsd brachte ihm vorüergehend sogar den päpstlichen Bann ein.
Trotzdem dürfte sich die Konsolidierung des Fürstentums Anhalt
unter seinem ersten Landesherrn nicht in Abrede stellen lassen. Doch kam
sie nach seinem Tode schon wieder ins Stocken, da seine Söhne - offenbar
in mehreren Schritten bis 1265 - das Fürstentum aufteilten und damit
eine Serie von Teilungen einleiteten, die für Anhalt geradezu typisch
werden sollten.
Partenheimer Lutz: Seite 188,257,349
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"Albrecht der Bär. Gründer der Mark Brandenburg
und des Fürstentums Anhalt."
Der ältere Bruder Albrechts I., Bernhards
Sohn Heinrich I., begründete im engeren Sinn die Grafschaft
bzw. das Fürstentum (1215 erstmals erwähnt) Anhalt.
Diese askanische Linie veranlaßte 1603 eine Hauptteilung in
Anhalt-Zerbst
(bis 1793), Anhalt-Köthen (bis 1847),
Anhalt-Bernburg
(bis 1863) und Anhalt-Desau.
[Nach Bernhards Tod (1212) wurde sein ältester
Sohn Heinrich Graf und Fürst (zuerst 1215 belegt: princeps
in Anhalt - CDA 2, Nr. 14) von Anhalt, während dessen
jüngerer Bruder Albrecht die sächsische Herzogswürde
erbte.].
[Das Oratorium des Ballenstedter Stifts, in dem nach
Heinrich Basse (wie EN 48) Albrechts Eltern Otto (mit seinen
Vorfahren) und Eilika sowie des Markgrafen Sohn Herzog Bernhard
von Sachsen, dessen Gemahlin Judith
und ihr Sohn Heinrich, der erste Fürst von Anhalt, beigesetzt
sind, deutete F. Maurer dagegen als das Langhaus der alten Klosterkirche.].
Thorau, Peter: Teil I Seite 132,197
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"Jahrbücher des Deutschen Reichs unter König
Heinrich (VII.)"
Da Konrads Widersacher ihm offenbar noch immer den Zutritt
in die Stadt verwehrten und er in Anbetracht des Schicksals, das erst 1219
Abt Gernot von Nienburg widerfahren war, der im Zuge eines Streits mit
dem Grafen Heinrich von Anhalt - ohne Rücksicht auf sein geistliches
Amt - von dessen Mannen verstümmelt worden war, es wohl nicht gewagt
hätte, ohne ausreichenden militärischen Schutz in Hildesheim
einzuziehen.
Beide Herzöge wurden jetzt im Namen des Königs
aufgefordert, Frieden zu halten. Obwohl sich "Herzog Heinrich von Sachsen"
in den letzten Jahren durchaus um die Aufrechterhaltung und Durchsetzung
des Friedens verdient gemacht hatte, war es zwischen ihm und seinen askanischen
Rivalen Herzog Albrecht I. von Sachsen
zu einer ernsthaften Auseinandersetzung
um die brandenburgischen Angelegenheiten gekommen: Markgraf Albrecht
II. von Brandenburg hatte bei seinem Tod 1220 zwei minderjährige
Söhne zurückgelassen. FRIEDRICH II.,
dem als König nach Lehnsrecht die Reichstutel über die beiden
Brüder Johann I. und Otto III. zustand, hatte von seinem
Recht keinen Gebrauch gemacht, sondern die Lehnsvormundschaft und den Nießbrauch
der Lehnseinkünfte, das sogenannte Angefälle, Erzbischof Albrecht
von Magdeburg übertragen. Die private Vormundschaft war an den Grafen
Heinrich I. von Anhalt als nächsten Schwertmagen gefallen; er
war ein Vetter ihres Vaters und der ältere Bruder Herzog Albrechts
I. von Sachsen. Mit dessen Einwilligung als Privatvormund kaufte Mechthild
von Landsberg, die Mutter der beiden minderjährigen Markgrafen,
dem Erzbischof 1221 die Lehnsvormundschaft mitsamt dem Angefälle ab.
Gemäß einem 1196/97 geschlossenen Vertrag war Albrecht von Magdeburg
aber nach wie vor Lehnsherr der Allodialgüter der märkischen
ASKANIER. Als der Erzbischof aufgrund einer zwiespältigen Wahl
im Bistum Brandenburg 1221 nach Italien reiste und sich nicht mehr um die
Belange der beiden Halbwaisen kümmern konnte, nutzte der ASKANIER
Herzog Albrecht von Sachsen zum Schaden Johanns I. und Ottos
III. die Lage für sich aus. Diese Übergriffe führten
nicht nur zu einem Zerwürfnis zwischen Heinrich von Anhalt und
Albrecht
von Sachsen, sondern riefen auch den WELFEN
Heinrich von Braunschweig auf den Plan; er war in zweiter Ehe mit Agnes,
der Schwester der verwitweten Markgräfin Mechthild, verheiratet
und hatte seine Tochter aus dieser Ehe seinem Neffen und Erben Otto von
Lüneburg anverlobt. Aus dieser Mächtekonstellation und den damit
einhergehenden Zwistigkeiten wird sich der kaiserliche Auftrag und die
Aufforderung des königlichen Hofes erklären.
Peper Hans: Seite 18-23,33-36
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"Die Ascherslebener Linie der Askanier: Heinrich II.,
Otto I., Otto II. (1233-1315) Ein Beitrag zur Geschichte des Anhaltinischen
Fürstenhauses."
Auf dem Altenburger Hoftag (Juli 1234), zu dem auch Fürst
Heinrich I. und sein Sohn Heinrich II. gekommen waren, wird
der König vergeblich versucht haben, die norddeutschen Fürsten
und unter ihnen die beiden anhaltinischen Grafen auf seine Seite
zu ziehen; diese blieben, wie überhaupt die meisten Fürsten,
dem Kaiser treu. Im August 1235 eröffnete der Kaiser den Reichstag
zu Mainz und fast alle deutschen Fürsten waren erschiennen, unter
ihnen Fürst Heinrich I. von Anhalt, Herzog Albrecht von
Sachsen, die Markgrafen Johann und Otto von Brandenburg.
Ob auch der junge Heinrich seinen Vater hierhin begleitet hat, wissen
wir nicht. Auf diesem Reichstage wurde der Reichskrieg gegen die Lombarden
beschlossen. Auch Fürst Heinrich I. verpflichtete sich, an
ihm teilzunehmen.
Schon einmal war an Fürst Heinrich I. die
Aufforderung ergangen, in die italienischen Kämpfe einzugreifen. Im
November 1234 hatte der Papst an Fürst Heinrich I. wie auch
an viele andere deutsche Fürsten ein dringendes Hilfegesuch gerichtet.
Er fordert hierin Heinrich I. auf, im nächsten März der
römischen Kirche mit genügender Mannschaft zu Hülfe zu kommen
und drei Monate in Italien zu verweilen; im Falle, daß er selbst
nicht kommen könne, solle er seinen Sohn damit betrauen. Aus der Heerfahrt
war aber nichts geworden.
Im Jahre 1238 focht Fürst Heinrich I. an
der Seite des Kaisers in Italien, und zwar nahm er an der vergeblichen
Belagerung Brescias teil.
An den Reichsangelegenheiten der folgenden Jahre konnte
sich Fürst Heinrich I. nicht viel beteiligen, da er in den
Krieg verwickelt wurde, den Erzbischof Wilbrand von Magdeburg und Bischof
Reinhard von Halberstadt im Jahr 1240 gegen die Markgrafen von Brandenburg
begannen; es war dies der erste größere Kampf, an dem auch der
junge Heinrich teilnahm.
Einige Zeit später, wahrscheinlich im Frühjahr
1240 belagerten Erzbischof Wilbrand von Magdeburg, Bischof Ludolf von Halberstadt
und Fürst Heinrich I. von Anhalt die Burg Hadmarsleben.
Trotz der brandenburgischen Unterstützung wurde aber die Burg doch
erobert und bis auf den Grund zerstört.
Auch anhaltinisches Gebiet wurde vom Kriege heimgesucht;
im Jahre 1242 griff Markgraf Otto von Barndenburg Nienburg an der
Saale an, brannte Stadt und Kloster nieder. Daß es hierbei zu Kämpfen
zwischen Markgraf Otto und Fürst Heinrich I. und dessen
Söhnen gekommen ist, kann nicht bezweifelt werden. Im Frühjahr
1245 wurde die Fehde durch die Vermittlung Herzog Ottos von Braunschweig
und zweier Ritter beigelegt. Herzog Otto söhnte auch die Brandenburger
Markgrafen und die anhaltinischen Fürsten miteinander aus
und zwar dadurch, daß er seine Tochter Mechthild, die zugleich
eine Nichte der Markgrafen Johann I. und Otto III. von Brandenburg
war, mit dem jungen Heinrich verlobte.
Nach den langen, wilden Kämpfen der letzten Jahre,
nach einem reich bewegten Leben zog sich Fürst Heinrich I.
im Sommer 1245 von der Regierung zurück, ging vielleicht in ein Kloster
[Nach 1244 urkundet er nicht mehr. Blume nimmt an, daß er Anfang
1245 gestorben sei, doch ist diese Annahme wohl unrichtig. Daß Heinrich
I. Mönch geworden ist, glaube ich aus folgenden Worten seines
Sohnes Heinrich schließen zu dürfen:" ... ac piis peticionibus
venerabilis patris nostri Heynrici" (C. A. II n. 188)].
Das Todesjahr Fürst Heinrichs I. ist strittig.
Beckmann setzte den Tod zwischen den 8. Mai 1251 und den 17. Mai 1252
auf Grund zweier zuerst von ihm veröffentlichten Urkunden. Diese Angabe
Beckmanns galt dann auch allgemein für richtig, auch Otto von Heinemann
hielt anfangs an ihr fest. Später änderte er seine Ansicht und
setzet den Tod in das Jahr 1244; ihm schloß sich dann Blume an. Am
12. Januar 1246 bestätigt Erzbischof Wilbrand eine Schenkung Heinrichs
I. und nennt ihn "dominus Heinricus illustris comes Ascharie".
Bei unbefangenem Lesen dieser Urkunde nimmt man als selbstverständlich
an, daß Fürst Heinrich zur Zeit ihrer Ausstellung noch
am Leben ist. Erzbischof Wilbrand, der Heinrich sehr gut kannte
[Beide waren 1235 auf dem Reichstag zu Mainz gewesen, hatten zusammen vor
Brescia gelegen. Beide hatten 1240 Hadmersleben belagert, dann gegen
die BRANDENBURGER gefochten.], hätte schwerlich dessen Tod unerwähnt
gelassen, zumal er noch in frischem Andenken hätte sein müssen.
Am 8. Mai 1251 bestätigt auch Heinrich II. eine Schenkung seines
Vaters: "quod nos annuentes iustis ac piis peticionibus venerabilis patris
nostri Heynrici comitis Ascharie ... ratam et firmam habemus perpetuo
donacionem." Aus diesem Wortlaut kann man wohl mit ziemlicher Sicherheit
schließen, daß Heinrich I. Anfang 1251 noch am Leben
war; andernfalls würde sich sein Sohn sicher anders ausgedrückt
haben. Aus der Bezeichnung "venerabilis" darf man wohl folgern, daß
Heinrich
I. noch 1244 in ein Kloster gegangen war, wenigstens würde diese
Annahme am besten sein gänzliches Fernbleiben von allen Regierungsgeschäften
seit diesem Jahr erklären [Er urkundet zum letzten Mal 1244 Oktober
2 (C. A. II n. 160,161)].
Dann nennt sich Heinrich II. doch wohl zum Unterschied
von seinem Vater, "Heinricus iunior"; Heinrich I. wird einmal
ausdrücklich als "senior" bezeichnet. Diese Unterscheidung,
die nach 1251 aufhört, wäre überflüssig, ja im höchsten
Grade unverständlich, wenn Heinrich I. schon 1244 gestorben
wäre. Während Heinrich I. sich schon oft "comes Ascharie
et princeps de Anehalt" nennt, heißt Heinrich II. bis
1251 stets nur "comes Ascharie", einmal sogar "comes de Wegenleve". Nach
1251 führt er auch den Titel "comes Ascharie et princeps de Anehalt".
Während also Heinrich I. am 8. Mai 1251 einer
an diesem Tage ausgestellten Urkunde seines Sohnes Heinrich zufolge
noch unter den Lebenden weilte, war er am 17. Mai 1252 bereits verstorben,
denn Bernhard und Siegfried, die an diesem Tage eine Schenkung
ihres Vaters bestätigen, gedenken seiner als "patris nostri bone memorie".
Wahrscheinlich war Heinrich I. schon 7. April 1252 nicht mehr am
Leben, da seine Söhne Heinrich II. und Bernhard zu dieser
Zeit bereits den Fürstentitel angenommen hatten. Fürst Heinrich
I. von Anhalt starb also nach dem 8. Mai 1251 und vor dem 7.4.1252.
1211
oo Irmgard von Thüringen, Tochter des Landgrafen
Hermann I.
1197- um 1244
Kinder:
Heinrich II. der Fette
um 1212- nach 12.6.1266
Bernhard I.
-
1286/87
Siegfried I.
1230- nach 25.3.1298
Jutta
- nach 14.5.1277
1231
oo Nikolaus I. Fürst von Mecklenburg-Werle
-10./14.5.1277
Magnus Dompropst von Lebus
- nach 1262
Albrecht Mönch
- um 1245
Sophie
- vor
1275
1232
1. oo 2. Otto I. Herzog von Andechs-Meranien
-7.5.1234
2. oo Siegfried Graf von Regenstein
- vor 26.111.1263
3. oo Otto I. Graf von Hadmersleben
-
Hedwig
-21.12.1259
18.10.1242
oo Boleslaw II. Herzog von Schlesien-Liegnitz
1220/25-26./31.12.1278
Hermann Dompropst zu Halberstadt
-
1289
Otto Domherr zu Magdeburg
- nach 19.7.1246
Gertrud Äbtissin von Gernrode (1260-1275)
-
Literatur:
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Assing Helmut: Die frühen Askanier und ihre
Frauen. Kulturstiftung Bernburg 2002 Seite 25-27 - Partenheimer
Lutz: Albrecht der Bär. Gründer der Mark Brandenburg und des
Fürstentums Anhalt. Böhlau Verlag Köln Weimar Wien 2001
Seite 188,257,279,349 - Peper Hans: Die Ascherslebener Linie der
Askanier: Heinrich II., Otto I., Otto II. (1233-1315) Ein Beitrag zur Geschichte
des Anhaltinischen Fürstenhauses. Inaugural-Dissertation 1912 Ballenstedt
am Harz Seite 18-23,33-36 - Schwarz, Hilmar: Die Ludowinger Aufstieg
und Fall des ersten thüringischen Landgrafengeschlechts, Wartburg-Stiftung
1993 Seite 91 - Thiele, Andreas: Erzählende genealogische Stammtafeln
zur europäischen Geschichte Band I, Teilband 1, R. G. Fischer Verlag
Frankfurt/Main 1993 Tafel 332 -
Thorau, Peter: Jahrbücher des Deutschen Reichs
unter König Heinrich (VII.) Teil I, Duncker & Humblot Berlin 1998,
Seite 132,197 - Winkelmann Eduard: Kaiser Friedrich II. 1. Band,
Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1963, Seite 24,39,362,373,375,376,377,378,426,479,
524 - Winkelmann, Eduard: Jahrbücher der Deutschen Geschichte,
Philipp von Schwaben und Otto IV. von Braunschweig 2. Buch Verlag von Duncker
& Humblot Leipzig 1873, Seite 302,390,398,461-463 -